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Hol das Thema U´s nochmal hoch:Ist in Bayern seit 2008 Pflicht und

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Mitglied inaktiv

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ich werde vor jede anstehenden Untersuchung von der Krankenkasse daraufhin gewiesen. Die Krankenkasse meldet das,wenn die Vorsorge nicht wahrgenommen wird,weiter an die zuständige Stelle.Das ist entweder das Gesundheitsamt oder Jugendamt. lg


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hallo nö in bayern ist es nicht pflicht u. falls dich deine kk daran erinnert dann ist das eine freiwillige serviceleistung mehr nicht wie kommst du drauf das dies von den zuständigen kk weitergemeldet wird ?? IN BAYERN ?!?!? mfg mma


Butterflocke

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Ich habe eine "U" für meine Tochter nicht wahrgenommen. Wo bleibt nur das Jugendamt.... Grüße aus Bayern


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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

ich wurde nie erinnert - und wohnte damals in Bayern... Auch hier muss das Jugendamt woanders kleben geblieben sein (und ich habe ebenfalls viele U´s erst viel später absolviert.. also... mein Sohn)


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sach ich ja die erinnerung ist ne serviceleistung der KK u. wird bei bedarf angeboten ohne irgendwelche rechtliche auswirkung außer das man falls man es nicht innerhalb der frist wahrnimmt von der kk nicht mehr bezahlt bekommt


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Hallo! Bei der Erinnerung die ich von der KK bekommen habe,steht ein Absatz drin,das es sich dabei um eine Pflichtvorsorge seit 2008 handelt. Als bei meinem Sohn die U3 anstand waren wir im Krankenhaus und überschritten so den Termin,die im Krankenhaus sagten sie dürfen die U´s nicht machen.Hab dann bei der Krankenkasse angerufen und die Dame dort gab mir diese Auskunft wegen der Weitergabe ans Gesundheitsamt bzw Jugendamt. Kann nur das wiedergeben was mir damals gesagt wurde,ist jetzt etwa 1 Jahr her. Frag mich dann nur wie die dazukommen so was zu sagen,bzw den Absatz von wegen Pflicht reinzuschreiben?? Naja. An sich wäre es nicht schlecht würde es eine Pflicht sein,da fielen vielleicht einige Kinder eher auf. Hatten hier in der Nähe mal einen Fall da wurde das Jugendamt erst aufmerksam,als das Kind schulpflichtig wurde,vorher nichts. Das Mädchen war total verwahrlost. Hier bei uns im KIGA muß man das U Heft vorzeigen bei der Anmeldung,ohne gibts kein Platz,aber vielleicht ist das nur hier so.Und war man nicht bei der U 9(Schuleingangsuntersuchung) muß man zum Amtsarzt. Schönen Tag noch lg


Keksraupe

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die Untersuchungen sind seit 2008 Pflicht und es kann, wenn der Arzt bescheid gibt, das Jugendamt stichprobenartig kontrollieren kommen.. MUSS NICHT, aber es KANN


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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

in bayern bedeutet Pflichtuntersuchung, daß die KK verpflichtet ist, diese zu übernehmen.


Püminsky

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Und zwar in NRW. Mein Kind war um den Termin gut 2 Monate am Stück krank mit Erkältungen und Magendarm. Ich sah das nicht so eng, die U7a ist eine freiwillige U, steht nicht mal in meinem U-Heft (!). Wollte den Termin mit einem allgemein Check und Blutabnahme mal alternieren. Dann flatterte ein Liebesbrief ins Haus: wenn ich nicht sofort mit meinem Kind die U7a mache, gäbe es eine Meldung an die Gemeinde. DIesen Brief MUSSTE ich dann auch noch dem untersuchenden Arzt vorlegen. Dieser wusste nicht, wo er das Ergebnis eintragen sollte, es ist nun in der Praxis vermerkt, im Heft gabs ja keinen Platz... Ganz ehrlich? Ich finde das mehr als unmöglich. Eine Beschwerde wurde mit einem Minimum an Verständnis angenommen, letztlich sei eben dochauch alles administrativ geregelt, man habe da keine Handhabe... jajaja.... *würg*. Wieviele Kinder wurden mit diesen Briefen doch gleich vor Verwahrlosung und Missbrauch gerettet...?! Hm...


MM

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Antwort auf Beitrag von Püminsky

... das weiss ich. Aber wie es in anderen Bundesländern ist - keine Ahnung...


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von MM

in HH ist die 7a seit fast 3 Jahren auch eine Kassenleistung. Gruß Maxikid


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Antwort auf Beitrag von Maxikid

man dann ins U Heft einlegen kann!


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hallo ja die u7a ist z.b. bei der tk auch ne leistung mfg mma ach,ja in bayern ticken die uhren anderes und hier ist es eine Leistung der KK wie bereits oben erwähnt aber keine die durchs jugendamt überwacht wird oder gar geprüft klar sind die heft bei schuleinschreibung usw. vorzulegen aber die untersuchungen sind immer noch freiwillig und auch sinnvoll sowie notwendig denn eine mutter sieht es mitunter anderes wie ein arzt