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Höhergruppierung öD - kennt sich jemand aus?

Höhergruppierung öD - kennt sich jemand aus?

wolfsfrau

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Weiß jemand, wie man das formulieren muss? Ich habe Musterformulierungen im Internet gesucht und daraus was formuliert. Gestern sagte man mir, dass die Formulierung "meine Tätigkeit weist die Merkmale auf..." nicht ausreicht. Also nochmal nachgelesen, finde aber nichts konkreteres.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Mein Wissen bezieht sich auf den TV-L. Ich musste damals eine Stellenbeschreibung erstellen, die der EG entsprach. Schreibe in deinen Antrag das rein, was du in deiner Rolle tatsächlich machst. Gut kommen natürlich Personal- und Budgetverantwortung, Leitung/Mitarbeit an strategisch wichtigen Projekten sowie Aufgaben, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist. Es gibt Tabellen, in denen die Schwierigkeit einer Aufgabe und das erforderliche Quali-Profil festgehalten sind. Daran würde ich mich orientieren. Aber so genau erinnere ich mich nicht mehr daran.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Als Vorgesetzte muss ich schauen, dass die Tätigkeitsdartstellung der VG entspricht. Aber, ich kann auch nicht einfach eine höherwertige Besoldung erwirken, wenn das geld nicht da ist. Bei uns werden gerade mit jeder Verrentung die E 9-Stellen kassiert und kommen als E 6 zurück, wenn überhaupt. Ist nicht so, dass die Tätigkeiten jetzt weniger anspruchsvoll sind. Trini


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ich hatte eine Stabsstellenfunktion, da war mein Chef verantwortlich für die gesamte Organisation. Der schreibt keine Tätigkeitsdarstellung, so etwas delegiert er. Eigentlich müsste es HR machen, aber auf die kann man im ÖD meist pfeifen. Und Geld allein bringt wenig. Mit "Mitteln" kann ich Menschen nur befristet beschäftigen. Ich benötige als Organisation Stellen mit entsprechender Wertigkeit. Leider sind noch nicht alle Bundesländer so weit, dass sie Organisationen zutrauen, einfach selbst die Stellen zu schaffen, die sie benötigen.


Trini

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Das muss dein Vorgesetzter beantragen, indem er deine Arbeitsplatzbeschreibung ändert... und es geht auch nur im Rahmen verfügbarer Mittel. Irgendwo gibt es für die Vergütungsgruppen einen Kriterienkatalog. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

so ist es bei uns auch Arbeitsplatzbeschreibung bestimmt die Eingruppierung, ändert sich die Aufgabenverteilung müsste er das machen. Hast Du da schonmal vorgesprochen, ggf beim Personalrat angefragt ?


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Eine Stellenbeschreibung gibt es im Rahmen einer Stellenbemessung, die gerade im ganzen Haus durchgeführt wurde. Dort sind die Aufgaben/Verantwortungen/Befugnisse aufgeführt. Die liegt dem AG vor und auf diese wurde auch verwiesen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Verstehe ich immer noch nicht Du hast eine Stellenbeschreibung und machst die Arbeiten die diese vorsieht. Diese stimmt aber nicht mit der Eingruppierung überein ? Oder musst Du Dinge machen die über die Beschreibung rausgehen und die dann eine Höhergruppierung bedeuten würde ? Und der AG verweist auf die Beschreibung und Du sollst die höherwertigen Tätigkeiten nicht mehr machen ?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Du findest, du bist falsch eingruppiert? Dann sprich mit deinem Personalsachbearbeiter. Du findest, deine Stelle ist falsch bewertet? Du (oder dein Vorgesetzter, aber es geht auch ohne oder sogar gegen seinen Willen) stellen einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung. Das kannst du auch als Individuum machen; du brauchst keine Genehmigung eines Chefs. Die Formulierung von deiner Seite darf nicht ausschlaggebend sein, aber es hilft, um die Überprüfung anzukurbeln. Zähl auf, was die ursprüngliche Stellenbeschreibung vorsah und stell dem gegenüber, was du tatsächlich tust.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Übrigens ist es in meiner Stadt nicht ungewöhnlich, dass es keine Stellenbeschreibung gibt. Als ich bei der letzten Stelle danach fragte, wurde mir mitgeteilt, dass es die *natürlich* noch nicht gäbe, da *ich* die doch bei Gelegenheit schreiben solle. Worauf die Stellenbewertung eigentlich basiert, habe ich dann nicht mehr gefragt. Mir wurde von Seiten des Personalamtes auch schon die Stellenausschreibung (die ich natürlich kannte, weil meine Bewerbung darauf basierte) als Stellenbeschreibung zugeschickt. Lol