Marianna81
einen Rat. Danke im voraus!
www.info4alien.de Bestes Forum für Ausländer, ever.
Bestes Forum für ausländerrechtliche Belange, ever.
Vielleicht kann ich helfen? Oder hast du schon mal bei info4alien geschaut ?
mein Student kommt aus Taiwan, studiert hier im höheren Semester Gesang. Er hat gute Zeugnisse und hat die vorgeschriebene Regelstudienzeit nicht überschritten. Seine Eltern helfen ihm etwas finanziell, er verdient was dazu als Honorarlehrkraft an einer privaten Musikschule sowie als Kellner in einem Café. Seine Tätigkeit in der Musikschule ist das Problem: die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sagte ihm er darf nicht auf Honorar arbeiten, sondern sein Gehalt nur als Gage bekommen. Wo ist dann der Unterschied zwischen dem kellnern und seiner Tätigkeit als Musiklehrer? Er überschreitet die 90 Vollzeittage die er arbeiten darf nicht. Die Dame prüft jetzt seine Unterlagen und er hat nur eine Fiktionsbescheinigung ( so heisst es, glaub ich).
Das Problem wird sein, dass die Tätigkeit bei der Musikschule auf Honorarbasis als "selbständige Tätigkeit" angesehen wird. Diese ist wahrscheinlich per Nebenbestimmung zum Aufenthalt ausgeschlossen. ("Beschäftigung erlaubt. Selbstständige Tätigkeit ausgeschlossen. " - so oder so ähnlich müsste es dort stehen). Entweder lässt er sich von der Musikschule anstellen (machen die aber ungern) oder er beantragt eine Ausnahme für die selbstständige Tätigkeit an der Musikschule. Frag mich bitte nicht nach den Erfolgsaussichten. Das ist eine Einzelfallprüfung - aber einen Versuch würde ich unternehmen.
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