Elternforum Aktuell

Hat hier jemand ahnung mit den Vorgaben eines Sichtschutzzauns ?

Hat hier jemand ahnung mit den Vorgaben eines Sichtschutzzauns ?

Marge.S

Beitrag melden

Problem ist folgendes das unser Grundstück eine leichte Hanglage hat. Sprich zur grenze des Nachbarn verläuft der Hohenunterschied bis zu ca 50 cm. Der Sichtschutz darf nicht mehr als 1,50 überschreiten. Gehe ich nun von der Höhe meines Grundstücks aus dann wären das ja nur 1m am höchsten punkt. Darf man die Pfosten so hoch machen das ich auf die Höhe von 1,50 komme ????


*Suse*

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

Das kann man so allgemein nicht sagen, da gibt es in jeder Gemeinde/Stadt andere Vorschriften. Du solltest mal in eure Bauvorschriften gucken, bei uns stand sowas drin. Wenn du jetzt 1,50m Sichtschutz auf eure Grundstücksgrenze machst, hat der Nachbar da ja 2 m "Wand" und sieht die Sonne nicht mehr, das wird nach meinem Bauchgefühl nicht erlaubt sein, höchstens wenn ihr es etwas von der Grenze wegsetzt. Dann "verschenkt" ihr ja wiederum einen Teil eures Gartens ... Suse


Marge.S

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von *Suse*

also er liegt höher und bei 1,50 auf meinem grundstück wären es bei ihm ja nur 90 cm. 1,50 darf die höhe sein, nur steht da eben nix wie es ist wenn ein Höhenunterschied da ist


*Suse*

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

Achso, naja du kannst ja nur von der Höhe deines eigenen Grundstückes ausgehen, wenn du darauf einen Zaun etc. errichtest. Die Höhe des nachbarlichen Grundstücks dürfte dabei soweit ich das einschätze keine Rolle spielen... Oder wollt ihr evtl. aufschütten, um den Höhenunterschied auszugleichen? Bin aber kein Fachmann, habe nur ähnliche Gedanken, da wir auch noch was an der Grenze machen müssen, dabei aber bis zu 1,40 m _höher_ liegen als unser Nachbargrundstück... Suse


bobfahrer

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

Frag mal einen Zaunmacher, die kennen sich da aus.