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Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht

Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht

Jenny177

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Huhu, sorry aber für mich mal grad dringend aktuell. Wenn man eine Wohnung vermietet und ein sogenannter Freund der Mieterin eine Tür einschlägt, dann hat sie doch gegenüber dem Vermieter zu haften oder? LG


tweenky

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Antwort auf Beitrag von Jenny177

Ja, in der Regel schon. Zumeist steht es auch im Mietvertrag.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Jenny177

Grunsätzlich haftet der Verursacher, also der "Freund". Den könnte man dann auch z.B. wg. Sachbeschädigung anzeigen. Rückt die Mieterin aber z.B nicht mit den entsprechenden Daten raus, steht sie in der Haftung.


Joni76

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Antwort auf Beitrag von shinead

Nee shinead hat recht. Der Verursacher haftet und nicht der Mieter. Meine Schwester hatte sich mal von ihrem Freund getrennt und der hatte dann in der Nacht besoffen meine Terassentür eingeschlagen, weil er dachte, sie wäre bei mir. Er musste dafür haften. Ich hatte ihn auch angezeigt damals.


ursel66

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Hallo, erst mal ist der Verursacher haftbar zu machen. Ist dieser aber nicht greifbar/bekannt haftet in dem Fall die Mieterin. Ist mir passiert :-)


Jenny177

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Antwort auf Beitrag von ursel66

Huhu, lieben Dank !!!! LG