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Mitglied inaktiv

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Hallo, Vielleicht kennt sich jemand aus: Kann man Tonbandaufnahmen ,welche ein Gutachter während des Gutachten macht ,fuer sich einfordern? Lg


momoo

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ich kann dir keine fachlich fundierte Antwort geben. Denke aber, dass es die Tonbandaufnahmen gar nicht mehr geben wird. In der Regel werden Befunde, Anamnesen oder Epikrisen nur als Diktat gesprochen. Wenn der Schreibdienst etc. das Diktat getippt hat wird es gelöscht oder überspielt. Die schriftlichen Befunde kann der Patient anfordern, meist in Schriftform und eigenhändig unterschrieben. Kosten für Kopien sind vom Pat. zu tragen (50 Cent für die ersten 50 Seiten, jede weitere Seite 0,15 Cent plus MwSt. und Portokosten) lg momoo


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von momoo

Da ich z. B. medizinische Gutachten schreibe! Es kommt drauf an, womit diktiert wird, das Band ist eher noch die Ausnahme. Alles andere kannst Du zu Hause nicht abspielen, dazu fehlt dir dann das System, dass wird technisch nicht so einfach gehen, selbst wenn man es drauf anlegst. Es wird sicher erst gelöscht, wenn Unstimmigkeiten bestehen zwischen z. B. Diktierer und Schreibbüro. Was bezweckst Du damit, was willst Du denn beweisen? Ich kann Dir nur wenig Hoffnung machen, also was den medizinischen Bereich betrifft, man kann nur gerichtlic vorgehen oder evtl. über die Krankenkassen, ist aber eher langwierig.


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von Seansmama

Also im Grunde kannst Du eine Kopie des fertigen GA beim Arzt einfordern, wenn du es in Auftrag gegeben hast. Wenn es aber z. B. von der Krankenkasse oder Gericht bezahlt wird, dann musst Du es dort anfordern und auch bezahlen, der Arzt wird es Dir in dem Fall nicht aushändigen! Du kannst immer ein Gegengutachten erstellen lassen, musst Du aber immer selber bezahlen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Seansmama

Vielen Dank an euch, Es geht um ein familiengutachten, welches die absurdesten Frage beinhaltete und ich daß gerne noch einmal nachvollziehen wollte, da man vieles vergißt was man gesagt hat( die Aufregung halt) Wenn es nicht geht ,ist das halt so .schade


Seansmama

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Da kann drinstehen was Du gesagt hast, bzw. wirst Du "zitiert" oder eben Familienmitglieder/bis Kinder. Der GA schreibt dann dazu seine eigene Meinung! Zum Schluss des GA gibt der Gutachter eine Zusammenfassung und danach wird sich meist gerichtet. Die GA haben meist auch eine psycholog. Ausbildung, Im Nachhinein dies evtl. ändern zu lassen, macht dich unglaubwürdig in deren Augen, lass die Finger davon, erspart dir Ärger.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Seansmama

danke dir, ändern wollte ich es nicht, ich habe gesagt was zu sagen ist und sehe nichts falsches darin. war rein aus interessegründen. aber ich will nicht dagegen an oder ändern. dann lasse ich das und warte ab