Narni@
Welches festlegt das jeder Arbeitnehmer ab 2017 Anrecht auf 30 tage Urlaub hat. Egal wie lange er in der Firma arbeitet? Meine Kollegin sagte heute so etwas.
ich denke da ist - sofern vorhanden - der tarifvertrag maßgebend (lex specialis). im bundesurlaubsgesetz sind 25 (lex generalis) finde jetzt auf die schnelle bei google nix zur einer änderung BUrlG ab 2017.
Ich finde auch keine Änderung disbezüglich .meine Kollegin hat nur 24 tage Urlaub und würde sich natürlich darüber freuen.
Ich kann mich bloß erinnern, dass es einen Prozess gab, bei der eine junge Arbeitnehmerin dagegen geklagt hat, dass sie nur aufgrund ihres Alters weniger Urlaub bekam. Sie bekam recht. Das ist aber schon ne zeitlang her (mind. 1 Jahr)
Ja aufgrund dieses prozesses/Urteil soll es das ab 2017 wohl geben. Ich finde aber dazu nix.
http://www.hensche.de/Urlaub_Alter_Diskriminierung_Urlaub_nach_Alter_ist_Diskriminierung_TVoeD_Urlaub_BAG_9AZR529-10.html#tocitem5 aber bezieht sich das jetzt nur auf den TVöD oder allgemein?
Im TVöD war es ja altersmäßig gestaffelt. In den Gesetzen die Decaf zitiert hat nicht. Von daher bezieht sich die Änderung vermutlich auf alle Tarifverträge, die so eine Altersklausel drin hatten
Fände ich am logischsten.
Ich kann da nicht raus lesen, dass es nun automatisch 30 Tage gibt. Der Arbeitnehmer kann es verlangen, ob dem nachgekommen wird, sei dahingestellt. Sollte dem nicht statt gegeben werden, kann der Arbeitnehmer im gleichen Jahr bis zum 31.12 diesen Urlaub einklagen. Einer späteren Klage würde nicht statt gegeben werden, da der Urlaub am 01.01. verfallen würde.
Es gibt ein Gleichstellungsgesetz. Demnach darf niemand wegen seines Alters, Geschlechts, etc. benachteiligt werden. Wie das in Tarifverträgen gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
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