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Gerade gelesen...es hat sich jemand gegen die Gruselclowns gewehrt

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Gerade gelesen...es hat sich jemand gegen die Gruselclowns gewehrt

Leewja

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...und nun ist er der "Täter". Beim einloggen in web.de aufgepoppt: Am Montag Abend kam es in Berlin-Lichterfelde erneut zu einem Zwischenfall mit einem Horror-Clown. Doch aus dem schlechten Scherz wurde böser Ernst: Ein 14-Jähriger attackierte den Clown mit einem Messer. Das Opfer wurde notoperiert, der Täter den Eltern übergeben. Berliner Polizei rät, was im Ernstfall zu tun ist. Ich weiß nicht...natürlich sollte man nicht mit dem Messer auf Leute losgehen, auch nicht auf Gruselclowns, aber wenn mich jemand mit einem Hammer (oder in anderen Fällen einer Kettensäge) anzugreifen droht und ich hätte ein Messer, würde ich das wohl auch versuchen. Ich müsste mich auf mein Knie in seinen Eiern verlassen, denn rennen kann ich auch nicht sehr schnell, aber wieso ist das jetzt keine Notwehr?


fsw

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Gute Frage.Auf der einen Seite hat er sich gewehrt.Es kann ja auch nach hinten losgehen.Ein starker Gegner(Clown)wert sich und Derjenige in Notwehr hat das Messer im Bauch.So ein Mist zur Zeit!!!


fsw

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Antwort auf Beitrag von fsw

Die Schüler hier ,10 Jahre,kennen zur Zeit nur ein Thema.Viele haben richtig Angst.Ein Junge erzählte doch tatsächlich in der Runde,dass er ein Messer dabei habe.Wo soll das hinführen?


josefinchen

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Antwort auf Beitrag von fsw

Der Junge hat wohl danach erste Hilfe geleistet.Es hat sich dann herausgestellt,daß der Clown wohl ein Freund oder Bekannter war. P.S. meine beiden mittleren (13 und 10 Jahre)haben beide Angst.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von josefinchen

wenn man sich wehren will. Es klang in dem Artikel so nach "der böse böse Messerstecher hat den armen Witzbold in Krankenhaus gebracht, der doch nur ein bissl blödeln wollte"


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Du hast ja den betreffenden Artikel leider nicht verlinkt, insofern kann ich den Tenor nicht nachvollziehen. Wenn dem aber so war, fände ich das unangemessen, denn schliesslich bewertet die Berliner Polizei das Ganze ja mittlerweile völlig anders als einen harmlosen Scherz, und bittet die Bevölkerung, dieses Jahr auf jegliche Clown-Kostümierung zu verzichten, und sogar das Süßigkeiten-Sammeln lieber ausfallen zu lassen...


Leewja

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auf web.de! ich muss jetzt Krätzenotfalleinweisungen (siehe unten!!!) retten gehen!


Mitglied inaktiv

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Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Hmm, hier steht, vorläufige Festnahme, und danach aber Übergabe an die Eltern. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/lichterfelde-14-jaehriger-wehrt-sich-mit-messer-gegen-grusel-clown---notoperation-24969106 Immerhin ist der Täter mit 14 gerade erst strafmündig, und zweitens muss die Polizei ja erstmal reagieren. Im Zuge der Ermittlungen werden sie wohl darauf gekommen sein, dass es ein Fall von Notwehr war. Wie stark dieses Argument wiegt, wird dann sicher noch gerichtlich geklärt werden...


dee1972

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Ok, meine erste Frage: warum rennt ein 14jähriger mit einem Messer rum. Andererseits hat es der Gruselclown nicht besser verdient. Das war ihm hoffentlich eine Lehre. Für mich ist es eindeutig Notwehr, darauf wird es letztendlich auch hinauslaufen. Ich denke mal, der Jugendliche wird glimpflich davon kommen, hoffe ich jedenfalls! Wenn man bedenkt, wie lapidar andere Vergehen derzeit geahndet werden.


Leewja

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und da hätte zumindest die frage "Notwehr?" mal drin auftauchen können, finde ich. Ich krieg unglaubliche Zornesattacken, wenn ich mir ausmale, meinem armen Kind würde so ein Gruselclown"scherz" passieren---toitoitoi, ich glaube, da schützt uns vielleicht mal wieder das beschaulich-lahme Dorfleben...


Leewja

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Antwort auf Beitrag von dee1972

mein Sohn (9) "rennt" (also, ihm ist natürlich strengstens untersagt, damit zu rennen!) mit einem Taschenmesser rum und schnitzt begeistert an Stöcken rum....


Leewja

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Antwort auf Beitrag von dee1972

mein Sohn (9) "rennt" (also, ihm ist natürlich strengstens untersagt, damit zu rennen!) mit einem Taschenmesser rum und schnitzt begeistert an Stöcken rum....


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Habe oben nochmal etwas zu dem dir wichtigen Punkt geschrieben...


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Nein verboten ist es nicht. Aber ein Messer zu zücken, dazu gehört auch schon was. In diesem Fall gerechtfertigt. Ich finde die Clowns überhaupt nicht witzig. Lichterfelde ist jetzt auch kein Problembezirk.


Bookworm

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Jedenfalls als "Opfer" nicht angreifen, denn merke: Jmd. erschrecken ist keine Straftat, von daher kann es dagegen auch keine Notwehr geben. Hier im Großraum ist man in der Hinsicht besonders empfindlich, weil vor einigen Jahren ein 12-jähriges Mädchen zu Hause im Bett erstochen wurde von einem Horror-Maskierten http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Horror-Clowns-wecken-in-Gersthofen-schreckliche-Erinnerungen-id39531227.html Bei meinem Kind Klein (10) im Bus ist es auch Thema.


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"Polizeisprecher Thomas Neuendorf sagte am Dienstagmorgen im RBB-Sender Radio Eins: „Gestern Abend ist das passiert, was wir immer befürchtet haben, dass das Ganze eskaliert ist.“ Neuendorf betonte, jeder könne so bunt maskiert wie er möchte in den Straßen herumlaufen. „Aber es kann eine Straftat sein, wenn man Menschen zu Tode erschreckt, das kann eine Körperverletzung sein.“ – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/24969106 ©2016


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Im vorliegenden Fall war der Clown sogar mit einem gefährlichen Gegenstand (Hammer) bewaffnet...


Daffy

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Ich würde wetten, dass der Junge weder Stöckchen schnitzen noch etwa Obst aufschneiden wollte


32+4

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rät die polizei nunja..wie schnell bin ich in dem moment? ist das ein irrer oder irrer? kommt mir einer mit maske und hammer oder kettensäge vorbei...da würde ich nicht vohersagen können, ob ich locker weglaufe oder das erstbeste dem angreifer entgegenwerfe. wir haben hier nun bereits in 3 orten solche vorfälle gehabt und die schulkinder haben angst. selbst meiner, der wirklich hart im nehmen ist, hat vorhin gebettelt, ob ich ihn morgens zur schule bringen kann. schulweg ist nicht beleuchtet es muss gar nicht zum ernstfall kommen. es reicht ja schon das erschrecken.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Das Phänomen lebt doch nur wegen des enormen viralen Marketings. Gäbe es keine Berichterstattung, wäre es das auch mit den Clownsichtungen.


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Antwort auf Beitrag von Leewja

Klar haben die ihn erst einmal festgenommen. Ist wo auch logisch. Immerhin muss man auch erst einmal so etwas wie Ermittlungen anstellen. Und ein 14jähriger der mit einem Messer bewaffnet unterwegs ist würde ich auch so schon festhalten und dann den Eltern übergeben. Auch ohne das da wer verletzt wird. Ansonsten, nicht die Polizei legt fest ob das Notwehr ist oder nicht sondern ein Richter. Die Polizei kann lediglich eine Einschätzung geben ob es darüber abgedeckt ist. Ist halt fraglich in diesem falle - warum und weshalb auch immer. Hammer und Messer sind beides seeeeehhhhrrrr deeeeeeehhhhhhhhnnnnnbare Begriffe. Wenn da wer mit so einem kleinen Hämmerchen um die ecke kommt, das nicht einmal drohend erhebt sondern nur buh macht dürfte ein mehrfaches Zustechen mit einem als Waffe geltendem Messer kaum noch als Notwehr durchgehen. Selbst einmaliges Zustechen wäre dann fraglich. Ist es ein sehr kurzes Messer wo klar war, da kann eh in der Regel nur eine extrem leichte Stichverletzung passieren, mag das auch locker gesehen werden. Wobei auch dann durchaus mit dem Vorwurf Körperverletzung zu rechnen. Mit einem "Hämmerchen" sind schwere Verletzungen eher nicht zu erwarten, warum sollte das Mittel der Notwehr da also greifen? Rennt dagegen wer um die Ecke oder kommt schreibend aus einer Hecke gestürzt, schwingt dabei einen extrem schweren massiven Ambosshammer oder ähnliches über den Kopf und brüllt dabei, Dich erschlage ich, dann dürfte jegliches Mittel der Notwehr wohl gedeckt sein. In dem Moment kann ich nicht davon ausgehen, der will mich nur erschrecken, sondern ich muss wirklich um Leib und Leben fürchten. Und darf mich dann natürlich auch entsprechend wehren. Die grundsätzliche Frage ist also die, ist das Mittel der Notwehr der Situation entsprechend angepasst. Und das dürfte selbst für Polizisten im ersten Moment in vielen Fällen erst einmal grenzwertig sein, also geht das übliche Prozedere erst einmal seinen Gang. Und dazu gehört eben, den vermeidlichen Täter erst einmal dingfest machen, Opfer versorgen und dann ermitteln. Danach kann man immer noch schauen ob es zu einer Anklage kommt, den eine Verhaftung/Festnahme bedeutet ja nicht automatisch auch das es dazu kommt.


Mitglied inaktiv

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Sehe ich auch so... Es muss geklärt werden, ob der Gegenangriff mit dem Messer angemessen war und zwar von Sachverständigen. Es kann ja auch nicht sein, das Gruselclowns jetzt generell zu "Freiwild" erklärt werden (na dann, Happy Halloween...) Für mich ist das "Erschrecken" zumindest eine Nötigung, wenn nicht gar eine Bedrohung, also so gar nichts ist es nicht.


Kastanie34

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Es ist für mich unvorstellbar wie man so einen "Trend" mitmachen kann. Da muss sich keiner wundern das sich auch mal jemand wehrt. Gut, das es ein 14-jähriger mit Messer ist, ist für mich fragwürdig, aber vielleicht ist das ja für einige die es sich vorgenommen haben auch Clown zu spielen ein Anreiz das zu unterlassen. Ob das richtige Notwehr war oder nicht können wir nicht beurteilen, aber mein mitleid hält sich in Grenzen. Messer muss nicht sein, aber von mir aus kann jeder der dämlichen "Horror-Clowns" mal so richtig verprügelt werden. Ich weiß, Selbstjustiz darf man nicht. Aber bitte. So was selten dämlich und gefährliches wie diese Clowns kann man doch nicht einfach machen lassen. Und für die "Zwischen-den-zeilen-rein-interpretierer": nein, ich rufe nicht zur Selbstjustiz auf, nein, ich finde es auch nicht gut das jemand so schwer verletzt wurde, aber ja, sowas passiert wenn man meint es wär eine tolle Idee sowas zu machen. Und ein 16jähriger sollte in der Lage sein vorher zu wissen, dass sowas extrem dumm ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kastanie34

"Und ein 16jähriger sollte in der Lage sein vorher zu wissen, dass sowas extrem dumm ist." --> das können 16 jährige nicht immer und werden deshalb bei Straftaten zu recht nach Jugendstrafrecht behandelt, ebenso, wie ein 14 jähriger unter bestimmten Umständen (zum Bespiel bei einer Bedrohung) nicht weiß, das ein Messer eine gefährliche Waffe ist.


Kastanie34

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Ich bin jetzt mal tatsächlich so dreist und unterstelle dem "Clown" das er wusste was er macht. Immerhin hat er mit Vorsatz die Maske angezogen, einen Hammer genommen und ist losgezogen mit dem Ziel jemand zu erschrecken Das ist dumm, und in dem Alter weiß ich das. Vor allem wenn dieses Thema so aktuell ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Und gestern habe ich gelesen, dass zwei Clowns ein Endfünfzigerin umgeworfen und an einem Strick hinter sich hergeschliffen haben, ich finde das alles nur noch grässlich


fsw

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In Eisenach wurden gesten morgen, so kurz nach 7 Uhr,Kinder-sicher auf dem Schulweg,von diesen Irren erschreckt und bedroht.