Elternforum Aktuell

für uns ganz Aktuell

für uns ganz Aktuell

Anita78

Beitrag melden

Hallo ihr lieben ich hoffe es kann einer von euch uns helfen. mein mann hatte am Donnerstag morgen einen glatteisunfall. er war auf der arbeit hatte dies erledigt und wollte wieder nach hause und da ist es passiert er rutschte aus und ist mit voller wucht auf dem rücken gelandet. er hatte einige zeit gebraucht das er wieder hoch kam, er ist dan unter schmerzen nach hause geschlichen. wie er da war hatte er nicht gut aus geshen und hatte auch atemnot, da er keinen kw wollte hatte ich sein bruder angerufen ob er ihm in kkh fahren könnte. so jetzt liegt er im kkh und hat schmerzen (gebrochen ist nicht´s) aber er hat immer noch leichte atem probleme und die arme schlafen ein , am montag soll er in die röhre um zu schauen was los ist. so jetzt meine frage da es ja auf dem heimweg von der arbeit ist ist dies ein wegunfall von der arbeit da bekommt er es erst mal von der arbeit bezahlt? der unfall hatte sich vor einem laden ereignet , holt sich der arbeitgeber vom ladenbesitzer die entschedigung oder müßer wir es selber machen. Würde mich freuen wenn ich gute antworten von euch bekommen könnte. wenn rechtschreibfehler oder gramatik fehler da sind möchte ich mich schon mal entschuldigen, habe da so meine probleme damit. lg anita


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anita78

hallo da dies während der arbeitszeit war bzw. auf dem weg nach hause ist für den unfall / arbeitsunfall die BG ( Berufsgenossenschaft ) zuständig mit dem AG die ensprechende BG klären und dann muß der unfall dort gemeldet werden - die Kosten werden dann mit dieser verrechnet - desweiteren bekommt er ganz normal Lohnfortzahlung und nach sechs Wochen dann das sog. Verletztengeld mfg und gute besserung mma


claudi700

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anita78

wegeunfall gilt meines wissens nur auf dem weg ZUR arbeit. wenn er das betriebsgelände verlässt, ist der schutz nicht gegeben. ich hoffe, ich erzähle keinen mist *g*


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von claudi700

auch auf dem weg nachhause - wenn der weg direkt ist und nicht unterbrochen wird mfg mma


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von claudi700

den Ladenbesitzer müßtet IHR anzeigen, der wird Euch natürlich nen Vogel zeigen und sagen, was kommt Ihr mit heute damit? Allerdings geht das wohl, denn ein Passant hatte meine Nachbarin nebenan ebenfalls wegen eines Sturzes und damit zerrissener Hose angezeigt, er ist dann aber an dem Morgen weitergelaufen, weil er auf die Arbeit mußte und hat das dann zwei Tage später über seine Versicherung gemacht. Für Deinen Mann alles Gute.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Vorrangig die BG die wiederum wird dann intern alles weitere regeln z.b. ihre ersatzansprüche usw. usw.


claudi700

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

okay, danke :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von claudi700

schau mal z.B. hier / wegeunfall http://www.vbg.de/versicherungsschutz/was_ist_versichert


Anita78

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ihr seid echt spitze Danke lg anita


SelinaMama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anita78

Hallo, habe selbst einige Jahre Arbeitsunfälle aufgenommen, daher kenne ich mich mit der Materie aus: Sofern er den direkten nach Hause genommen hat, also sprich keine Einkäufe ect. auf dem Weg erledigt hat, zählt dies auf jedenfall als BG-Unfall. (berufsgenossenschaftlicher Unfall). D.h. dein Man bzw. du musst dies beim Arbeitgeber und aber auch im Krankenhaus melden, dass diese den Unfall sofort bg-lich behandeln, ansonsten wird über Kasse abgerechnet. Alles Gute für deinen Mann Lg. SelinaMama


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von SelinaMama

sach ich doch


Anita78

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von SelinaMama

hallo ja das hatte mir ja schon deine vorschreiberin geschrieben. mein mann war auf dem direktem weg nach hause ,und einkaufen konnte er an diesem tag ja nicht den es war ja ein feiertag. er hatte es im kh auch gesagt und ich hatte auch gleich sein chef angerufen. bloß wir wissen jetzt noch nicht ob wir den ladenbesitzer anzeigen sollen oder nicht werde dan später wenn ich bei mein mann bin beraten ob ich morgen unsern anwalt anrufe und mich noch mal mit ihm beraten. was wir machen sollen. ich hoffe bloß das morgen nichts schlimmes raus kommt bei mein mann. noch mal danke an euch. lg anita