Liebe alle, gestern haben wir den Vertrag für den Lütten für das FSJ unterschrieben. Was benötige ich für die Familienkasse? Steht ihm während dessen Kindergeld zu? Kann er dann weiterhin über mich familienversichert bleiben? Der Betrieb hat sich dazu leider nicht geäußert. Danke im voraus!
Antwort auf Beitrag von Annimais
Kindergeld: Ja, meines Wissens zählt FSJ wie eine Ausbildung, das Kindergeld kannst du weiter beziehen. Krankenkasse: Man muss sich selbst versichern, die Familienversicherung ruht aber nur und ich glaube der Versicherte zahlt keinen Eigenanteil.
Antwort auf Beitrag von Annimais
Kindergeld bleibt Krankenversicherung meiner Meinung nach auch, also weiterhin familienversichert. Es bliebe ja sonst nicht viel übrig von den paar Euros, die man als FSJler bekommt.
Antwort auf Beitrag von Hashty
Man ist beitragsfrei gesetzlich versichert. Wenn man ohnehin in der Gesetzlichen ist, sollte das aber mit einem Anruf zu klären sein. Trini
Antwort auf Beitrag von Trini
Mein Jüngster hat bis letzten Monat ein FSJ gemacht und war ganz normal familienversichert.
Antwort auf Beitrag von Annimais
Ich kann‘s nur aus österreichischer Sicht beantworten. Ich kann mir aber vorstellen, dass das in D ähnlich geregelt ist. Familienbeihilfe (=Elterngeld) + Krankenversicherung läuft ganz normal weiter, allerdings muß man die entsprechende Bestätigung vom FSJ an das Finanzamt und die Krankenversicherung schicken. Im Zweifelsfall einfach beim Finanzamt und dem Versicherungsträger nachfragen.
Antwort auf Beitrag von Annimais
Hallo, mein Sohn macht ab dem Sommer auch ein FSJ beim DRK. Er fällt in dieser Zeit aus der Familienversicherung heraus und muss sich selbst (ermäßigter Tarif) bei der Krankenversicherung versichern. Er darf aber anschließend zurück. Wir haben das bereits angeleiert, und da er bei derselben KV bleibt, darf er seine bisherige Karte behalten, nur der Tarif und Status ändern sich. Genau, Kindergeld bleibt bestehen, wie ja schon gesagt wurde. LG
Antwort auf Beitrag von Annimais
Es ist, wie Astrid sagt. Man kann noch ergänzen: Die Kosten für die selbständige Versicherung bei der Krankenkasse übernimmt der Anbieter des FSJ. In der Familienversicherung kann der FSJ-ler nur verbleiben, wenn er gar kein Taschengeld vom Anbieter des FSJ bekommt, was aber sehr selten ist. Eine Aufwandsentschädigung bekommen sie ja alle. Schau dazu mal diese gute und kurze Erläuterung: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/beitraege/fsj-krankenversicherung-1139520?gclid=EAIaIQobChMIiZD3387E_wIVA53VCh0h9QkbEAAYASAAEgImL_D_BwE LG
Antwort auf Beitrag von Annimais
schau mal https://ich-will-fsj.de/informiere-dich/faq-fragen-zum-fsj/bfd
Antwort auf Beitrag von Annimais
ist es so schwer auf die Idee zu kommen da anzurufen?
Antwort auf Beitrag von Annimais
Vielen lieben Dank für eure Antworten. ![]()
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