Ich habe jemanden bei einem Versandhaus geworben und als Prämie ein recht hochpreisiges Geschenk bekommen. Jetzt kam das Geschenk heute noch einmal, mit Rechnung genullt. Was würdet ihr machen? Das 2. behalten, oder zurückschicken?
Antwort auf Beitrag von Paulinchen4
Kannst du es nicht dem Geworbenen schenken? dann hat der auch was...
Antwort auf Beitrag von Paulinchen4
Ich bin ganz ehrlich: Das käme drauf an, um was es sich handelt.
Antwort auf Beitrag von Paulinchen4
... müßtest Du das anzeigen und warten, was geschieht. Evtl. fordern sie Dich auf, die Sache auf ihre Kosten zurückzusenden. Sie können es auch abholen lassen. Nur tätig werden müssen sie irgendwie. Du mußt im gegenzug den Gegenstand eine Weile vorhalten. Herrscht nach Deiner Meldung mehr oder weniger Schweigen im Walde, kannst Du nach einer angemessenen Zeit (ich würde da mal rund 3 Monate veranschlagen) über das gute Stück frei verfügen, weil Du dann davon ausgehen darfst, daß das Eigentum vom Eigentümer "aufgegeben" wurde, wie es so schön heißt. Ob Du die Meldung machst, hängt wirklich vom Wert ab. Sagen wir mal so: Eine Bluse für 20,- € würde ich wohl nicht melden, da steht auch der Logistikaufwand seitens des Versandhauses plus Porto in keinem Verhältnis. Hast Du ein zweites Smartphone im Wert von mehreren hundert Euro bekommen, sieht die Sachlage anders aus, da könnte man Dir einiges reinwürgen... wenn es rauskommt. Ralph
Antwort auf Beitrag von Paulinchen4
hab das Versandhaus angeschrieben und den Fehler gemeldet. Hätte sonst keine Freude daran. Ich will ja auch fair behandelt werden.
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