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freier Tag bei Todesfall`?

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freier Tag bei Todesfall`?

Sakra

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kennt sich von euch jemand aus, bzw. kann mir seite sagen, wo ich das finde. handelt sich uum tod von meiner oma, habe mir nur ein paar stunden freigenommen für die trauerfeier. nun habe ich gehört, dass man in so einem fall einen freien tag bekommt.


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Bei mir gab es keinen freien Tag - im Gegenteil, Arbeit- Beerdigung - Arbeit. Aber fragen kostet nichts. LG S


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von Sakra

schimpft sich das. sind 2 oder 3 Tage. Mein Beileid....


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar. Bei einem Todesfall in der Familie handelt es sich um einen sogenannten Verhinderungsgrund. Damit bekommt der Mitarbeiter bei einem Todesfall Sonderurlaub, und zwar mit Entgeltfortzahlung (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch).


Püminsky

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Antwort auf Beitrag von Bengelengelmama

Denn eigentlich betrifft das nur den Tod eines Angehörigen ersten Grades, also Eltern, Geschwister, Kinder oder Ehepartner - nicht aber unbedingt die Oma, da hängt es von der Kulanz des AGs ab. Mein Beileid!!!


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Geregelt ist diese Frage häufig in Tarifverträgen. Falls einer für dich einschlägig ist, dann lies dort mal nach. Ansonsten gibt's in besonderen Fällen eine Freistellung über § 616 BGB. Wann so ein Fall vorliegt ist von den Gerichten zu entscheiden bzw. häufig auch schon entschieden, so zB bei Todesfällen engster Verwandter. Guck u.a. mal hier: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_180.htm


Sakra

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Antwort auf Beitrag von Ebba

vielen dank. ich glaube ich lass das jetzt mal so stehen, habe dazu ein paar überstunden genommen. werde mich dann mal einlesen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sakra

bei uns gibts einen tag sonderurlaub im Todesfall nur bei nahen angehörigen, also Eltern, eheparner, kinder... bei oma gabs nix... musste ich einen tag urlaub nehmen.