Sarah+Krümels-Mama
Hallo Sitze grade an der Steuererklärung und frage mich ob ich die monatlichen 80 Euro (2 Kinder) für Verpflegung nicht auch angeben kann??? Die werden immer Bar im KiGa gezahlt,und auf´s Jahr gerechnet ist das ja schon eine Summe....weiß das jemand von euch?
hallo, verpflegungsgeld kannst du nicht angeben, nur das reine betreuungsgeld. lg doreen
Ok danke, dann hat sich das ja schon erledigt! Auch wenn ich das ehrlich gesagt irgendwie "doof" finde, weil ich MUSS es ja in anspruch nehmen und aufs Jahr kommen so , neben den eigentlichen Betreuungskosten nochmal 960 Euro zusammen.... aber ok, dann mach ich mal fröhlich und munter weiter..danke :-)
wäen die kinder zuhause, müsstest du sie doch auch verpflegen. ich hab noch nie gehört, daß man mittagessen von der steuer absetzen kann ;-) grins
Ps. Ein Kind ist zur Zeit noch unter 2 und das andere 4 Jahre alt...beide Eltern berufstätig. Also müssen wir das so in Anspruch nehmen!
warum doof? deine kinder müssen ja zu hause auch essen, in die luft hängen und nichts zu essen geben ist ja auch doof. insofern ist das schon gerechtfertigt. nur dass dir zu hause die kosten nicht so auffallen, weil du ja für alle einkaufst, in der kiga gibts dann halt die rechnung. lg doreen
Naja Grundsätzlich stimmt das schon, da geb ich dir recht! Ärger mich wahrscheinlich grad über mich selber, da die Kinder meist abends eh nochmal mitessen und ich so "nicht spare" sondern draufzahle...aber ist egal, wie gesagt du hast recht..danke
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