Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, habe im März 2009 einen iPod online gekauft. Im November 2009 wegen Defekt eingeschickt, zurück kam ein Ersatzgerät (gebraucht). Nun wieder defekt. Der Händler möchte nicht reparieren, da der Defekt später als 6 Monate nach Erhalt aufgetreten ist. Soll angeblich die Kosten für den Hin- und Rückversand selbst zahlen. Ist das so richtig?
Soweit ich weiß, hat apple nur 1 jahr garantie und die ist ja längst abgelaufen wenn du 2009 gekauft hast. ich denke, da hast du pech gehabt. Schreib mal apple direkt an, die haben einen sehr guten support. Lg reni
In der BRD ist 2 Jahre Gewährleistung verankert, da kann Apple nicht einfach fpür sich was anderes machen.
Gewährleistung und Garantie sind 2 unterschiedliche Dinge! Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, gilt 2 Jahre und ist Händlersache! In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass er ein einwandfreies Gerät verkauft hat, danach kommt es zur Beweisumkehr! Garantie ist Sache des Produzenten, ist nicht gesetzlich geregelt und kann auch nur 6 Monate umfassen! LG Bettina
Schick ihm das Teil zurück uns setze ihm eine Frist zur Ausführung der Reparatur oder Ersatzgerät...hält er die nicht ein droh ihm mit Anwalt. Das du überhaupt ein gebrauchtes Geär genommen hast, wo gibt es denn sowas?
Du bist noch innerhalb der Gewährleistungszeit, nur liegt die Beweislast, dass das Gerät schon beim Kauf einen Schaden hatte, bei Dir (damit die Gewährleistung in Kraft tritt). Wie das wegen der Versandkosten ist, kann ich nicht sagen. LG Bettina