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Frage zu Auto-Unfall

Frage zu Auto-Unfall

olchifan

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Guten Morgen! Ich bin gestern beim Ausparken einem hinter mir stehendem Auto in die Fahrertür gefahren. Der Schaden ist nicht sehr hoch, denke ich mal. Man sieht jedenfalls kaum etwas. Allerdings hat das ja auch nicht immer was zu bedeuten. Es ist schon der Versicherung gemeldet. Was mir hinterher aber erst eingefallen ist, ist dass der Fahrer mit seinem Auto im absoluten Halteverbot stand. Nun wollte ich wissen, ob das einen Unterschied macht bzgl. der Schuld am Unfall? Oder ist das völlig wurscht und ich habe trotzdem die volle Schuld daran? Danke und lg


cosma

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Antwort auf Beitrag von olchifan

Das ist richterliche Ermessenssache, es gab dazu schon kontroverse Urteile beidenen sowohl der Unfallversorger alleinige Schuld bekam nach dem Motto: ein parkendes Auto ist nie direkt am Unfallgeschehen beteiligt, als auch schon Teilschuld verhängt wurde aufgrund Falschparkens. Anwalt fragen ob sich Klage lohnt :-)


sarahleonie0609

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Antwort auf Beitrag von olchifan

Hallo! Ich hatte vor ein paar Jahren das gleiche Problem und bin jemanden auch beim ausparken in die Fahrertür gefahren! Der andere Fahrer kam aus einer Str. bei der die Durchfahrt verboten war und ich daher auch nicht nachgesehen habe ob da ein Auto kommt! Aber trotzdem habe ich Schuld bekommen und musste zahlen! LG Melanie


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von olchifan

Nein - wenn die Polizei da war bekommt er eine Verwarnung entprechend dem Gebührenkatalog. Das ist ärgerlich das er da stand und nicht stehen durfte, aber du kannst da leider gar nichts machen.


Muffin08

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ist mir auch passiert in einer Art Wendehammer..da stand einer, unerlaubterweise, ich bin reingefahren und habe auch die Schuld bekommen...


olchifan

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Antwort auf Beitrag von olchifan

für eure Antworten! Dachte ich mir schon, leider...!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von olchifan

dir einen anwalt...so easy ist die antwort dabei nämlich nicht..es ist durchaus möglich das ihn eine teilschuld mittreffen kann.ist auslegungssache und in solchen fällen meist ne einzelfallentscheidung..kommt z.b. drauf an in wie weit er behindert hat oder dir es möglich war einzusehen. lass dich beraten. ich hatte in einem solchen fall nämlich glück gehabt und der gegner musste 50% der kosten mittragen wegen behinderung. ein versuch ist es wert