Elternforum Aktuell

Frage wegen Heizung!

Frage wegen Heizung!

Jenny+Luca

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Hey entschuldigt bitte mein Off Topic für mich aber gerade echt aktuell nachdem ich meinem Vermieter fast ins Gesicht gehüpft bin... Folgendes, unsere heizung im Wohnzimmer läuft seit 3-4 tage nicht richtig, unten kalt oben warm, entlüftet hab ich sie heute mehrmals.... geändert hat es nichts.... nun hab ich sie auf 5 gestellt um überhaupt warm zu krigen ( wohnzimmer waren es satte 9 Grad...) Komischerweise läuft sie aber auf 5 einwandfrei.... jedenfalls hab ich meinem Vermieter ( den ich nun sage und schreibe 4 Tage versucht hab zu erreichen) eine (ok doch recht böse) Nachricht auf dem AB gesprochen mit der Bitte mich sofort zurück zu rufen wenn er dies hört. SO nun auf einmal fängt es an Sturm zu klingeln...... ich, allein mit Kind, krieg erstmal Panik denn zu uns kommt sonst nie jemand... Mach ich vorsichtig die Tür auf, steht da der Vermieter und will rein.. geht an die Heizung und sagt mir doch allen ernstes " was wollen sie denn, die ist doch warm.... " ja ne ist klar ... wenn sie seit 2 std auf 5 läuft kann sie ja nur warm sein. Dann bekam ich ein auf den Deckel weil ein Kinderschneehose, ein paar Kindrehandschuhe und ein Schal über der Heizung zum Trocknen hingen......das geht gar nicht darf man nicht kann ja nicht gehen bla... SO meine eigentliche Frage : Ma im ernst darf man wirklich keine Sachen zum trocken über die Heizung hängen??? Das Termostat war zu keinem Zeitpunkt zugedeckt und es hing auch nicht die komplette Heizung zu..... Mein Tag ist heut eh schon...naja egal aber er hat das Fass zum überlaufen gebracht ehrlich wahr... lg jenny


Fru

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Antwort auf Beitrag von Jenny+Luca

Was mit den Sachen ist ist schnuppe, das geht ihn nichts an... Aber was hat er nun zu der Heizung gesagt? Denn wenn man nämlich entlüftet und das nichts bringt, muß man drauf achten, das auch irgendwann mal wieder Wasser in den Kreislauf gebracht werden muß. Und noch ein Tipp: bleib so lange am Ball, bis das das wieder so funzt wie es funzen soll. Ich hatte in meiner alten Wohnung exakt das gleiche Problem, hab mir aber nie wirklich Gedanken gemacht. Die Quittung dafür kam mit der Jahresabrechnung. Nachzahlung 1000 Euro Heizkosten. Weil auch nur annähernd Temperatur kam, wenn man die Heizung auf 5 gestellt hat und das den ganzen Tag. Wurde anwaltlich geprüft, Abrechnung war rechtens und fertisch...würde mir nie wieder passieren, also dranbleiben!


Jenny+Luca

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Antwort auf Beitrag von Fru

entlüftet ist sie, wasser ist im tank auch drin, ich hab drauf bestanden zu schauen da hatten wir nämlich erst letzes jahr, die termostate sind neu auch darauf hab ich dieses jahr bestanden.... umso mehr nervt es mich und wundert es mich, das nun schon wieder was ist und wir wieder als die hingestellt werden, die alles kaputt machen ;(


Fru

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Antwort auf Beitrag von Jenny+Luca

Laß Dich nicht für dumm verkaufen! Viele Vermierter glauben sie wären Jesus...bleib am Ball, bis das es funktioniert!


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Jenny+Luca

da läuft die Heizung sehr wirtschaftlich, wenn auf 5 die Raumtemperatur 22 Grad nicht übersteigt und was du mit dem Heizkörper nicht machen solltest steht in deinem Mietvertrag.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

Hallo, ich selber habe eine nagelneue moderne Heizungsanlage seit diesem Sommer und die erreicht die maximale Raumtemperatur von 22 Grad auch nur dann, wenn die Thermostate VOLL aufgedreht sind. Der Energieverbrauch wird dadurch nicht mehr! Es ist sogar genau so gedacht! Mir ist es im Übrigen auch verboten jegliche Wäsche in der Wohnung zu trocknen aufgrund der dann erhöhten Luftfeuchtigkeit und der erhöhten Schimmelgefahr, wobei mein Vermieter nichts sagen würde wegen einer Kinderschneehose. Ich denke aber mal, dass Dein Vermieter aufgrund Deiner unfreundlichen Nachricht auf dem AB sicher eh schon verärgert war. Ich persönlich würde beim nächsten Mal mal freundlich anfragen, dann bekommt man i.d.Regel auch eine freundliche Antwort. Des weiteren würde ich den Vermieter bitten, mal zu schauen, ob die Heizungsanlage noch genug Druck hat. Vielleicht kannst Du das auch selber machen. Wenn der Druck nicht ausreicht, dann sollte Wasser nachgefüllt werden. LG Kerstin


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Jenny+Luca

Hi, Deine Situation ist zwar ärgerlich und muss überprüft werden, aber der Ton macht die Musik. Wenn Du vier Tage lang versucht hast, den Vermieter zu erreichen und ihm erst dann eine Nachricht auf dem AB hinterlassen hast, dann frage ich mich durchaus, warum Du das nicht gleich getan hast. Ihn dann anzupfeifen führt nur dazu, dass er nicht - wie offenbar erwartet - gekrochen kommt, sondern eben selbst giftig wird. Du begreifst offenbar nicht, dass die Wohnung noch immer das Eigentum des Vermieters ist und Du eben dafür Miete entrichtest, um dort wohnen zu dürfen. Damit hast Du üppige Rechte, aber Deine Pflichten sind auch nicht zu leugnen. Seiner Pflicht, die Situation vor Ort zu überprüfen, ist er ja gleich nachgekommen. Im Mietvertrag steht i.A. auch, dass der Vermieter in solchen Fällen die Wohnung betreten darf. Im übrigen ist im Mietvertrag zumeist geregelt, wie und wo die Wäsche getrocknet werden kann. Zwar darf man nach neuestem Gerichtsurteil (so mein Stand des Wissens) auch in der Wohnung, hier jedoch nur im Bad trocknen. Dass ein Vermieter grundsätzlich einen Horror vor Schimmelbildung hat, ist mehr als verständlich. Beispiel: Mein SV hat in den 60er Jahren auch das Nebenhaus mit vier Parteien gebaut. Über Jahrzehnte hinweg hat es keiner geschafft, hier Schimmel hineinzubringen - bis auf die letzte Mieterin, die nun ausgezogen ist, dank Dauerkippstellung des Fensters. Der Gesetzgeber schreibt dafür aber vor, dass im Falle eines gerichtlichen Entscheids der Vermieter nachweisen muss, dass sein Gebäude über keine Mängel verfügt. Das kann er aber nur, indem er einen teuren Gutachter kommen läßt, der dann einen Mauerdurchbruch (!) veranlaßt - Kosten trägt der Vermieter, selbst wenn der Mieter eindeutig selbst schuld war. Folglich kalkulieren viele Vermieter, dass ihnen eine Renovierung der Wohnung günstiger kommt. Die kostet aber mehrere Tausend Euro, die nicht einfach locker lässig durch die Mieteinnahme für das Objekt gedeckt sind, vom Vermieten soll ja auch noch etwas übrig bleiben, d.h. bei realistischer Betrachtung hat der Vermieter den Mieter für den von ihm angerichteten Schaden letztlich kostenlos (Mieteinnahmen = Renovierungskosten = dem Vermieter bleibt nichts) wohnen lassen. Nun die Frage an Dich: Würdest Du das umgekehrt auch haben wollen? Ich denke nicht. Somit ist also klar, dass Dich zwar jeder von uns versteht, dass Du die Wäsche schnell trocken bekommen willst, der Vermieter aber aus seiner Warte heraus sieht, was das für Folgekosten für ihn bedeuten kann. So, was kannst Du nun tun? Du kannst den Vermieter noch einmal - in ordentlichem und anständigem Ton - darum bitten, die Heizung überprüfen zu lassen, da eben nur bei Höchsteinstellung 22 Grad erreicht werden können. Allerdings bezweifle ich, dass Du auch bei den aktuellen Temperaturen bei einer Einstellung auf 2 oder 3 auf 22 Grand kämst. In welchem Stockwerk wohnst Du? Ansonsten bleibt Dir Dein Recht unbenommen, erst mit Hilfe des Mieterschutzvereins abzuklären, ob Du, nach entsprechender Vorankündigung (sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen) und Fristsetzung selbst ein Heizungsunternehmen zu beauftragen, um die Einstellungen zu kontrollieren. Viel Glück! LG Fiammetta