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Erbrecht, kennt sich da jemand aus?

Erbrecht, kennt sich da jemand aus?

peekaboo

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z.B. ab wann sollte man handeln, wenn der Tot erst 2 Monate zurückliegt... bzw ab wann verjährt ein Anspruch? Die Sache ist sehr komplex und verzwickt :o( Gerne per PN LG Peeka


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Hallo Kannst mir schreiben wenn Du magst, habe das durch vor 3 Jahren. Wichtig ist es innerhalb von 6 Wochen ab Wissen um den Todesfall auszuschlagen, wenn man ausschlagen möchte. Stellvertretend dann auch für die minderjährigen Kinder, sofern sie dann nachrücken als Erbe.