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Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

joso1

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Ist dies möglich? liebe Grüße Johanna


Helene34

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Antwort auf Beitrag von joso1

Gibt es eine Generalvollmacht?


Kleine Fee

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Antwort auf Beitrag von joso1

Betreuung bedeutet nicht Entmündigung. Es kommt darauf an, ob Testierfähigkeit besteht. Am besten durch einen Notar beraten lassen.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von joso1

Was sagt der Arzt dazu? Ist die Person in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

das geht so viel ich weiß nur über einen Arzt und einem Notar, es braucht eine Ärztliche Bestätigung:das die Person noch selbst Entscheiden kann also vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte ist.