4_Monster
Hallo, meine Mutter ist vor kurzem verstorben und ich möchte das Erbe auch für meinen jüngsten ausschlagen, leider weigert sich der Vater zum Termin zu erscheinen oder einen Termin zu vereinbaren der ihm besser passt. Gibt es eine Möglichkeit das ohne ihn zu erledigen?
Wahrscheinlich das Familiengericht kann die Zustimmung des Vaters ersetzten. Hoffe du hast dich anwaltlich beraten lassen. Die/Der Rechtspfleger*in kann dazu sicher auch Auskunft geben.
Wie hast du denn das Erbe deiner Mutter ausgeschlagen? Direkt beim Gericht oder beim Notar? Da hätte man dich eigentlich dahingehend beraten müssen, dass du gleichzeitig das Erbe für die Kinder ausschlagen solltest... Ich würde kurzfristig nachfragen, wie du dich in solche einem Fall, dass der Vater sich weigert, verhalten sollst. Es gibt da ja Fristen einzuhalten, wenn du zu lange wartetst, wird dein Kind erben...
Wir haben das damals gleichzeitig mit mir gemacht für unsere Kinder bei meiner Oma - da gab es Fristen. Es wäre heftig wenn der Vater durch Bockigkeit seinem eigenen Kind das Erbe aufhalst - da muss es Wege geben das zu ersetzen zum Wohle des Kindes
Ich habe das Erbe beim Gericht ausgeschlagen und mir wurde mitgeteilt dass wenn der Vater nicht bald ausschlägt unser Sohn der Erbe ist. Ich habe ihn mehrmals angeschrieben und zuletzt persönlich beim Geburtstag unseres Enkel angesprochen. Er meinte es sei ihm egal.
Ich habe bei meinem Termin direkt für meinen jüngsten mit ausgeschlagen, der Vater war nicht bereit zum Termin zu erscheinen, geschweige denn einen Termin zu vereinbaren der ihm besser passt. Leider reicht es nicht wenn ich alleine ausschlage. Ich vermute mein Ex Mann will mir damit einen rein würgen weil er mich dafür verantwortlich macht dass unser jüngster den Kontakt zu ihm abgebrochen hat.
Gibt es bei sowas nicht die Option dort anzufragen wo man sich auskennt, Rechtsanwalt oder Jugendamt ? Denn jemand muss ja zum Wohle des Kindes eine Entscheidung treffen wenn er sich weigert. Aber stimmt, als das bei uns war mussten beide Elternteile auch ausschlagen, einer alleine hätte nicht gereicht. Wie lange Zeit hast Du denn noch ?
Habe das Jugendamt bereits angeschrieben, der Sachbearbeiter wollte sich schlau machen und sich dann bei mir melden.
Ich hätte noch eine Woche, habe aber bereits ausgeschlagen und auch schon erklärt dass ich für meinen Sohn ausschlage.
Aber in der einen Woche muss das auch fürs Kind durch sein ? Würde beim Jugendamt nochmals anrufen oder beim Gericht was eine Ersatzlösung wäre wenn der Vater sich verweigert zum Wohle des Kindes das zu klären
Habe heute noch einmal beim Gericht angerufen und alle meine Kinder haben jetzt noch 4,5 Wochen Zeit, für meine Kinder gelten 6 Wochen vom Tag an dem ich ausgeschlagen habe an.