Mitglied inaktiv
Hallo, habe mal wieder eine frage zum Elterngeld. Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/ eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?
Hallo, du musst ein Konto angeben, über das du frei verfügen kannst. Sprich, bei der Bank muss klar hinterlegt sein, dass auch du verfügungsberechtigt bist, also Geld holen darfst, z.B. eine eigene (!) EC-Karte hast. Wenn dein Lebensgefährte "einfach so" sagen würde, dass du ans Konto ran kannst, würde dir keine Bank was auszahlen. Also, wie gesagt, bei der Bank muss das geregelt sein - hierfür müsst ihr beide (!) dort eine Erklärung unterschreiben. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Darf ich auswandern...
- Der fesche Herr Sellner, der erfolgreich gegen sein Aufenthaltsverbot in D klagte...
- Kostgeld(?)
- AfD auch in MV vorne, CDU unter 5%
- Gefahr durch KI
- Bundeswehr
- Wie lange noch Kanzler Merz?
- Ich mache mal hier oben weiter - zum Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt
- Wie geht es nun weiter?
- Deutscher Fonds für Demokratie