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Einkommensgrenze Erziehungsgeld ?!?

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Einkommensgrenze Erziehungsgeld ?!?

Mitglied inaktiv

Hallo zusammen, seit einer Weile versuche ich herauszubekommen, ob nun beim Erziehungsgeld das Jahres-Brutto-Einkommen oder das Jahres-Netto-Einkommen als Grundlage zur Berechnung genommen wird. Wir liegen brutto knapp über der 30.000 EUR Grenze, daher würden wir bei : Brutto - nur vom 1.-6. Monat Erziehungsgeld(Regelbetrag) bekommen Netto - tja, und da haben wir schon das Problem - was ist den das definitive Netto Einkommen ? Das, was monatlich auf´s Konto überwiesen wird oder was sich der Staat ausrechnet ? Das sind nämlich zwei paar Stiefel, wie es mir scheint... Ihr seht also - das selber rauszubekommen ist ganz schön schwierig. Vielleicht kann mir eine von euch helfen, bitte - es nervt mich tierisch, das die Angaben dazu nicht genauer gemacht sind.... Eure verzweifelte Steffi


Mitglied inaktiv

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Normal müsste es dass Bruttoeinkommen sein, mein Freund hatte damals etwas über 24.500 im Jahr brutto und ich bekam die ersten 6 MOnate voll und dann waren wir schon über der Grenze von 16.500 Euro brutto und es wurde mir radikal fast alles weggekürzt. Heutzutage musst du schon arbeitslos oder absoluter Geringverdiener sein, dh der Partner damit du wirklich das ganze Geld bekommst, Also zumindest jetzt noch bei den Kindern bis 2007. Aber trotzdem, ich kenn mich mit brutto und netto überhaupt nicht aus, vielleicht weiss es einer wirklich ganz genau.


Mitglied inaktiv

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Hallo, danke Dir - sowas hatte ich schon fast befürchtet. Da frag ich mich wirklich, wer überhaupt noch Erziehungsgeld bekommt, über 30.000 brutto im Jahr hat doch fast jeder... Aber andererseits hört man ja immer wieder, das es schon "irgendwie" geht... Danke Dir, Steffi


Mitglied inaktiv

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Hallo Steffi, Ja, es ist das Bruttojahreseinkommen! Davon wird aber noch was weggerechnet und zwar die Werbungskosten (pauschal ca 900,-Euro) und dann noch der steuerliche Abzug (24%, bin mir aber über die Höhe gerade nicht ganz sicher). Es gibt aber im Internet einen Erziehungsgeld-Rechner mit dem Du Dir schonmal vorab einen ungefähren Überblick verschaffen kannst. Denk dran, wenn Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den gesetzlichen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommst wird dieser Betrag angerechnet! Das heißt, die (ca.) ersten 2 Monate nach der Geburt Deines Kindes bekommst Du entweder gar kein oder verringertes Erziehungsgeld. Gilt nicht nur in Bayern: www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/erz-rechner.html Lieber Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_und_erziehungsurlaub.html


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