Muts
Meine Große wird nächstes Jahr heiraten. Mein Mann ist Niederländer, die Große in NL geboren, als sie 10 Monate war , sind wir nach Süddeutschland gezogen. Dass sie eine internationale Geburtsurkunde braucht, ist klar, aber nun soll sie aus NL eine Ehefähikeitsbescheinigung beantragen, die wollen die NL Behörden nciht ausstellen, weil meine Tocher keinen NL Pass hat. Sie lebt nun seit 23 Jahren in D, hat den deutschen Pass und ich sehe nicht ein, dass sie ein so teures Dokument beantragen muss, zumal sie dazu entweder nach Berlin oder in die Niederlande reisen müsste. Sie braucht im Alltag keine zwei Pässe! Kann man sich von der Vorlage dieser Bescheinigung befreien lassen? Die NL Behörden haben alle Dokumente bekommen, die gefordert waren, alles beglaubigte Kopien. Wer von Euch hat vielleicht Erfahrungen? LG Muts
Dann hat sie vermutlich beide Staatsbürgerschaften? Kann sie die niederländische ablegen?
Das Vers ich nicht. Deine Tochter ist deutsche Staatsbürgerin und lebt nachweisbar in Deutschland seit sie ins heiratsfähige Alter gekommen ist. Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt ein deutsches Standesamt da ein Ehefähigkeitszeugnis aus den Niederlanden?
Ist das alles neu? oder ist das was niederländisches? Meine Tochter hat vor 4 Jahren geheiratet, mein Mann ist Italiener. Sie hat auch nur den deutschen Pass, brauchte weder internationale Geburtsturkunde noch eine ehefähigkeitsbescheinigung aus Italien.
Tja, nachfragen kostet nichts sagt man, und das spart eine Menge Geld, denn in einer anderen Gemeinde im Landkreis verlangt das Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis. Jetzt heiraten sie eben dort. Danke für Eure Antworten! Lg Muts
Danke für die Rückmeldung. Das merke ich mir Mein Mann ist Österreicher und brauchte damals bei Heirat in DE auch ein Ehefähigkeitszeugnis. Unsere Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft ABER keine zwei Pässe. Jetzt sind wir gewarnt. Dank Dir für den Tipp zu gegebenener Zeit bei einem anderen Standesamt nachzufragen. LG Laufente123
Inzwischen haben die im ersten Standesamt auch gemerkt, dass es nicht nötig ist, eben nur dann, wenn der Betroffene nur die andere Stattsangehörigkeit hat. Ich habe es damals in NL nicht gebraucht, als wir geheiratet haben. Jetzt sind sie doch wieder beim ersten Standesamt, weil das zweite für den barrierefreien Saal extra Kosten verlangt. Als die Tochter da dann abgesagt hat, meinten die dann: Das Kosten sind nur dann, wenn ein Paar dort und nicht im anderen Saal heiraten will, wenn der barrierefreie Saal nötig ist, weil die Oma auf den Rollstuhl angewiesen ist, dann kostet es nicht extra. Ich bin echt gespannt, was wir noch so alles erleben, bis die beiden verheiratet sind!
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