Mitglied inaktiv
meine kollegin hat ein handy bei ebay per sofortkauf und paypal gekauft. sie ist privatperson, hat sich das handy aber in die firma schicken lassen. es gefiel ihr nicht, weil immer wieder eine marke/werbung erscheint, keine ahnung, hab es nicht gesehen. auf jeden fall schickte sie es zurück ( in den agb´s auch rücktrittsrecht verankert ) und will das geld wieder. der verkäufer ( firma ) sagt aufgrund dessen, daß sie es sich an eine firma hat schicken lassen, gäbe es das rücktrittsrecht nicht. was sagen die auskenner?
m.E. ist das Quatsch und Anstellerei, das war ja nur die Lieferadresse Gibt man doch bei ebay auch ein, dass an "eine andere" Adresse geschickt werden muss. Lg Fredda
ebay hat diese firma schon 2x angeschrieben, sie weigern sich mit der begründung, es wäre gesetzlich verankert, daß firmen nicht zurücktreten dürften.
da das ebaykonto aber auf eine privatperson läuft, kann deine freundin selbstverständlich zurück treten vom kauf. das ist alles nur hinhaltetaktik des verkäufers. lg inga
Hallo, auch wenn sich der Verkäufer auf nichts einlässt, ist es in diesem Fall doch ganz einfach, da deine Freundin per Paypal bezahlt hat. Sie meldet den Fall bei Paypal- ich würde dort anrufen und mich beraten lassen was für eine Unstimmigkeit aufgerufen werden soll. Dann wird dem Verkäufer diesen Betrag auf seinen Paypalkonto einbehalten - wenn danach immer noch keine Einigung erfolgt kann sie Käuferschutz bei Paypal beantragen und bekommt das Geld wieder gut geschrieben. Ich hoffe das das Ganze noch nicht so lange her ist denn um einen Konflikt zu melden hat sie 45 Tage Zeit ( nach Kauf). Wenn deine Freundin Privat bei Ebay angemeldet ist ( sieht man ja im Mitgliedskonto) hat sie nichts zu befürchten. Lieferadresse ist doch irrelevant...daraus geht doch nicht hervor ob es gewerblich oder privat gekauft wurde. Viele Grüße Popi
Man hat beim Kauf bei einen gewerblichen Händler ein 14 tägiges Rückgaberecht und zwar ohne Angaben von Gründen.Das ist gesetzlich verankert... Manche Händler sind auch kulant und räumen den Käufern ein 1 Monatiges Rückgabe und Widerrufsrecht ein. Bitte nicht auf Fehler achten-liege hier mit doofer Grippe..und kann mich schlecht konzentrieren LG Popi
Lt. Fernabsatzgesetz ist ein gewerblicher Verkäufer verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen Ware zurückzunehmen, solange diese unbenutzt ist. Die Fristeinhaltung ist gewahrt, wenn Deine Freundin das Rücknahmeverlangen gesendet hat (z. B. per Email). Würde vorsichtshalber die Paypalzahlung aber auch schon mal sperren lassen. Das Recht ist auf ihrer Seite. Viel Erfolg
Hallo vallie, hatte deine Freundin ihre Firmenadresse in ihrem PayPal-Konto hinterlegt? Für einen erfolgreichen Käuferschutz-Antrag ist es nämlich wichtig, dass die im PayPal-Account hinterlegte Lieferadresse mit der tatsächlichen Adresse übereinstimmt. Deine Freundin kann sich gerne auch unter webhilfe@paypal.com bei uns melden. Sie sollte dann die E-Mail Adresse angeben, mit der Sie PayPal nutzt sowie die Transaktionsnummer der Zahlung. Viele Grüße, dein Team von der PayPal-Webhilfe -- Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com“. PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
vielen dank an alle, ich werde es weiterleiten und dann wird meine kollegin ihr geld sicher bald wieder bekommen!
solange sie mit ihrem privaten Account gekauft hat, ist es egal wohin sie es schicken läßt.