Mitglied inaktiv
hallo, mein mann hat heute seine kündigung gekriegt,zum 30.06.09.genau an diesem tag läuft seine probezeit ab.laut arbeitsvertrag hat er in der probe eine kündigungsfrist von 2 wochen ohne feststehenden kündigungstermin. was nun?sehe ich das richtig,daß diese kündigung zum 30.06.09 unwirksam ist? bitte um schnelle hilfe,silke
Wenn im Vertrag drinnen steht, das die Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt, dann können sie ihn nicht zum 30.6. kündigen. Dann muss sein AG die zwei Wochen Frist einhalten. Gekündigt werden kann dann erst zum 9.7.
hallo seevetaler, muß ihm dann eine neue kündigung geschrieben werden?denn so,wie die frist da jetzt steht,ist sie ja nicht richtig. gruß,silke
Ja, er muss eigentlich Einspruch einlegen, damit ihm dann die rechtlich wirksame Kündigung geschrieben wird.
hallo, hab dir eine pn geschickt. gruß,silke
ich hab erst kürzlich im arbeitsrecht gelernt, dass die kündigung nichtig ist, er gar nichts sagen muss, sondern einfach weiter auf arbeit geht, als sei nix. und wenn der chef dann dumm guckt - tja, da hat cheffe pech .. und muss eine neue schreiben mit neuen fristen.
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Die Kündigung ist bei zwei Wochen Frist nichtig. Und da dann die Probezeit zu Ende ist, werden die vertraglichen Kündigungsfristen NACH der Probezeit Geltung haben, also wohl nicht mehr nur zwei Wochen.
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