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Auszahlung Urlaub und Überstunden

Auszahlung Urlaub und Überstunden

Annimais

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Hallo liebe Gemeinde, Ich wurde im Rahmen der Probezeit am letzten Fristtag mündlich gekündigt, sodass ich erst nach 7 Monaten gültig entlassen wurde. Ich war mit 29h/ Woche mit 4 Tagen /Woche angestellt. Ich hatte 23 Urlaubstage (bin schwerbehindert) und 12 Überstunden über. Heute habe ich die Auszahlung von 623 € erhalten. Dachte es wäre mehr, da es ja quasi mehr als ein voller Monat Arbeit wäre. Wie verhält es sich? Ist diese Zahlung korrekt? Die Abrechnung kommt bestimmt erst in dem nächsten Tagen per Post. Vielleicht kann jemand aus eigener Erfahrung berichten. Danke und Gruß, Anni


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Annimais

Das kann man ohne Kenntnis von Vertrag, Verdienst und ext TV nicht sagen. Aber ein anderer Gedanke (ohne, dass ich genau geprüft habe): Du wurdest ja ordentlich nach Ende der Probezeit gekündigt, oder? Das geht aber eigentlich nicht ohne Weiteres, wenn Du wegen der Schwerbehinderung einen speziellen Kündigungsschutz genießt und zB behördliche Zustimmung erforderlich ist. Es kann (KANN!) sein, dass Du gar nicht wirksam gekündigt wurdest und der Vertrag fortbesteht. lass das mal überprüfen!


Trini

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Sie ist zum Ende der Probezeit gekündigt worden und das geht sehr wohl. Wir hatten das Problem im letzten Jahr mit einer Mitarbeiterin. Bei uns (ö.D.) muss allerdings jeder MA, der die Probezeit nicht besteht, vorgewarnt werden und wird auch angehalten, seinen Urlaub zu nehmen. Trini


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Trini

Sie ist zum Ende der Probezeit MÜNDLICH gekündigt worden. Also nicht wirksam. Sie schreibt ja: am letzten Tag der Frist. Deswegen ja dann die Kündigungsfrist von einem Monat. Es kann also durchaus sein, dass die AGin die Probezeitkümdogung versäumt hat bzw. diese verfristet war. Muß man halt genauer hinschauen, wie ich ja geschrieben habe.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Trini

Eine mündliche !!!! Kündigung ist nicht zulässig. Sofern ihr erst nach Ende der Probezeit schriftlich gekündigt wurde, gelten andere Regeln. Hat man ihr aber bereits schon vor Wochen gesagt.


Annimais

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Danke für den Hinweis. Hier hatte ich mich umgehend anwaltlich beraten lassen und währe der Probezeit besteht selbst für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz, das geht hierohne Zustimmung des Inegratiobsamtes.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Annimais

finde die kündigung immer noch suspekt hast Du denn schon was Neues ?


Annimais

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, ich war nur ein Monat arbeitslos und morgen beginnt das Neue. Dementsprechend aufgeregt bin ich.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Annimais

Dir wurde doch zu Ende Juni und damit im ersten Halbjahr gekündigt. Dann steht Dir nur der anteilige Urlaub für die gearbeiteten Monate zu. Wenn Du mit 23 Tagen rechnest erscheint mir, dass Du vom kompletten Jahresurlaub ausgehst. Selbst als Schwerbehinderte wäre es sonst etwas viel Urlaub.


Annimais

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Danke, mittlerweile glaube ich auch, dass ich einen Denkfehler habe. Ich warte noch auf die Abrechnung und bin ich schlauer.


Annimais

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Antwort auf Beitrag von Annimais

Ihr Lieben, Danke für die Antworten. Es geht hier nicht um die Kündigung an sich, sondern um die Auszahlung des Urlaubstage und Überstunden. In meinem Fall wäre es quasi ein Monat Arbeit der ausgezahlt wurde. Es sind über 600€, das erscheint mir wenig.