Mitglied inaktiv
Hallo, unser Sohn hat mir heute gebeichtet das er durch ständiges fehlen der Berufsschule den Aufhebungsvertrag unterschreiben musste sonst hätte der Chef die anstehende Gesellenprüfung nicht bezahlt. Steht ihm noch Kindergeld zu da er die Berufsschule bis zur Prüfung (3 Monate) noch besuchen wird?
Hallo, wie alt ist dein sohn? wieviel stunden geht er wöchentlich zur Schule? ist der arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet? lg Kathy
Hallo , unser Sohn ist 19 und Arbeit suchend gemeldet.
Hallo. Dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld. Unter www.familienkasse.de kannst du die Vordrucke Antrag für ein arbeitsloses Kind ausdrucken. ausfüllen und beide unterschreiben,sowie den vordruck-Bescheinigung über fortdauer und ende der berufsausbildung-vom ehemaligem betrieb vervollständigen u abstempeln lassen.zusammen unter Angabe der kindergeldnummer zur familienkasse schicken u dann bekommst du einen änderungsbescheid. Lg Sorry für die Fehler,schreibe übers handy
Danke
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