Mitglied inaktiv
Hi, aus Gründen, die ich nicht näher erläutern möchte, habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE mir die Kaution für meine nächste Wohnung zahlt. Nu möchte ich aber auf GAR KEINEN FALL, dass auf dem Kontoauszug der Vermieter das Wort ARGE, Arbeitsamt oder weiß der Geier was auftaucht, sonst bin ich die Wohnung wieder los bevor ich sie überhaupt bekommen habe. Zahlt die ARGE dieses Kautionsdarlehen wirklich NUR an den Vermieter oder machen die, bei Erklärung des Sachverhaltes, auch Ausnahmen und zahlen direkt an den "Kunden"? Danke. LG Sue
wollen sie direkt zahlen. Da hilft nur, mit der Arge zu reden, vielleicht hast Du einen verständnisvollen Sachbearbeiter? Ich würde einfach direkt fragen, die Gründe sind ja nachvollziehbar... Viel Erfolg LG FrauKrause
hängt aber sicherlich von deinem sachbearbeiter ab.
ohne deine Zustimmung, darf dich keine Behörde öffentlich bloßstellen. Das Geld muss an dich ausgezahlt werden.
hallo warum bloßstellen ??? es werden leistungen übernommen bzw. beantragt und da ist es doch "normal" das hierzu angaben , daten , sicherheiten oder was auch immer angefordert werden von der behörde die die leistung zahlt/bewilligt. ach,ja sorry bin auch der meinung das das geld voraussichtlich auf das konto des vermieters geht da es ja für diesen "zweck" bestimmt ist mfg mma
Da eine Mietkaution eh nur als Darlehen bewilligt wird (was man zurückzuzahlen hat und nicht als Zuckerle oben drauf anzusehn ist!) , hat man da auch sozusagen ein Mitspracherecht was die Auszahlung betrifft. Es gibt einige Vermieter, die eine Mietkaution nur in Form eines Sparbuchs verlangen - in dem Fall z.B. zahlt die Arge es direkt an den Leistungsempfänger, der damit ein Sparbuch anlegt und darüber einen Nachweis der Arge vorlegt. Ich wurde von "meiner" Arge letztes Jahr gefragt, an wen die Auszahlung erfolgen soll, an mich oder Vermieter.
So ist es in HH. ![]()
Ich kenne das auch nur so, dass der Vermieter eine Nachricht bekommt, dass er das Geld im Fall des Falles eben nur an die ARGE auszahlen darf. Von da her wird es wohl keine Chance geben.
Hat der Vermieter denn nicht vorher schon gefragt ob du dir die Wohnung leisten kannst?
Ich gestehe, dass ich mir schon die Einkommensverhältnisse zeigen lasse. Drei Gehaltsabrechnungen in Kopie hätte ich schon gerne. Am liebsten ein Gespräch mit dem ehemaligen Vermieter oder eine Schufa-Selbstauskunft... ![]()
Bei mir lief das anders. Ich habe ein Schreiben bekommen, wo ich Bescheid geben sollte, ob die Kaution an mich oder der WBG überwiesen werden soll. Und ich habe ein Darlehensvertrag mit der Arge, daß ich in 50 Euro-Raten abzahle und daß, wenn vorher der Alg2-Bezug beendet sein sollte, sich die Ratenzahlung anhand meines Einkommens bemißt, nach Abzahlung der Gesamtsumme, geht die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses an mich über, im Falle, daß noch nicht ganz abgezahlt ist, müßte ich die Raten weiterzahlen, auch wenn das Mietverhältnis beendet ist. Meine Freundin hat ihre Mietkaution auf ihr Konto überwiesen bekommen, weil ihr Vermieter ein Sparbuch als Mietkaution im Mietvertrag verlangt, sie hat nach Eröffnung des Kautionssparbuchs einen Nachweis an die Arge senden müssen und zahlt die Kaution ebenfalls in Raten bei der Arge ab.
Ich möchte jetzt unter keinen Umständen irgend jemandem zu nahe treten und vor allem kenne ich deine story nicht und kenne auch keine Hintergründe. ABER: die Tatsache, dass die ARGE oder eine sonstige staatliche Einrichtung die Miete übernimmt, ist ein nicht zu verachtender Anreiz für den Vermieter! Tatsächlich ist es die bestmögliche Garantie, als VErmieter überhaupt an sein Geld zu kommen. Bin zwar kein direkt gebranntes Kind, habe aber in der näheren Verwandt- und BEkanntschaft Fälle von MIetnomaden mitbekommen und die sind alles andere als witzig und stellen leider nicht mehr die Ausnahme dar. DA kann man durchaus verstehen, dass Vermieter heutzutage einen "anerkannten" BEzieher von staatlichen Leistungen nicht mehr prinzipiell als Mieter ausschließen. LG JAcky
Schließe mich den anderen an, meine Anmerkung wäre aber: In dem Moment, wo die Kaution gezahlt wird, ist doch der Mietvertrag bereits unterschrieben, also wie kannst du dann die Wohnung gleich wieder los sein? Selbst ein privater Vermieter würde das nicht durchbekommen, eine größere Gesellschaft erst recht nicht. Lg, susy