safrarja
Hallo ! Wenn man als Selbstständiger in die Privatinsolvenz möchte , darf man ja nicht merh als 19 Gläubiger haben . Wie ist es dann , wenn man mehrere Verträge bei einem Gläubiger abgeschlossen hat ? Sagen wir es sind 2 Autos bei einem Gläubiger finanziert sind es dann für die Berechnung 2 Gläubiger , weil 2 verschiedene Verträge oder 1 weil es derselbe ist ? Weiß das zufällig jemand ? lg
Hi, gibt es denn keine Kanzlei, die die Insolvenz als Verwalter betreut? Solche Spezialfragen würde ich lieber den Profis überlassen, auch und gerade, wenn geschäftliche und private Dinge miteinander verstrickt sind, wie das hier der Fall zu sein scheint.
als selbständige müßtest du in die regelinsolvenz hier kann man sich schlau machen: www.f-sb.de (Forum Schuldnerberatung der AWO)
Haase es gibt noch keine Kanzlei ,die das bearbeitet . Thaga , wenn man als Selbstständiger "nur" 19 Gläubiger hat ,kann man auch in die Privatinsolvenz gehen ! lg
Was du noch bedenken solltest, es dürfen nicht nur nicht mehr als 19 Gläubiger sein, es dürfen auch keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr bestehen (Sozialversicherung etc.)
Die letzten 10 Beiträge
- Verbot soziale Medien für Jugendliche in Australien
- Stille?
- Wunschgutschein
- Weihnachtswichteln
- Wer kennt sich mit Hundehaltung in Eigentumswohnungen aus?
- Deutsche Kultur
- Dickdarmkrebs stadium 4 gibt es Hoffnung?
- Peinliche OP
- sehr hörenswert zum Thema "Stadtbild"
- Massive Probleme nach Arbeitsunfall, AU wird verweigert