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(Aktuelle ;-)) Arbeitnehmerfrage

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Brittad

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Hallo, kann mir jemand sagen, ob ich wohl 2 Jobs annehmen darf, bei denen ich zusammen auf 47 Wochenstunden komme? Der eine hat 23h, der andere 24h und die sind zeitlich ganz wunderbar miteinander vereinbar... Viele Grüße Britta


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Brittad

M.W. darfst du 8 Stden/Werktag (in Ausnahmefällen auch bis zu 10 Stden) arbeiten, d.h. bei einer 6 Tage-Woche bis zu 48 Stunden. Für die Zulässigkeit von Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt es Sonderregelungen. Details hierzu, aber auch zu Ruhezeiten, maximaler Arbeitszeit etc. findest du im Arbeitszeitschugzgesetz, zB hier: http://www.mawilog.de/fachuebergreifendes/rechtsgrundlagen/arbeitszeitschutzgesetz Möglicherweise musst du einem oder beiden Arbeitgebern die jeweilige Nebentätigkeit anzeigen ggf. ist sie auch genehmigungspflichtig (existieren Tarifverträge?)


Brittad

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Ja, beide Tätigkeiten basieren auf Tarifverträge. Einmal TVöD, einmal KTD... Lohnsteuerklasse 6, das klingt nicht gut


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Brittad

nach § 3 Abs. 3 TVöD musst du die Nebentätigkeit wohl nur anzeigen. Möglicherweise ist sie aber nach § 3 Abs.5 KTD genehmigungspflichtig.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Der "erste" Arbeitgeber muss zustimmen. Beim zweiten Arbeitgeber wird mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Aber ja - es geht.


eumeline

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Soweit mir bekannt, müssten die AG aber voneinander erfahren...Zumindest steht das in meinem Arbeitsvertrag. Ich darf nichts artverwandtes bei einem anderen Unternehmen machen und ich muss meinen AG informieren wenn ich nebenbei arbeite.