Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Tochter kommt dieses Jahr in die Schule und wir wollen einen Gastschulantrag stellen. Der muß ja an die eigentliche Wohnortschule gestellt und von dieser genehmigt werden. Nun haben wir tausend Gründe gegen die Wohnortschule, die aber alle sicher nicht anerkannt werden (Lehrer unfähig, Kind und Geschwisterkind in anderem Kindergarten wo auch Wunschschule ist, Fahrweg angenehmer etc.pp). Der einzigste anzuerkennende Grund wäre, "freibeberufliche Tätigkeit der Mutter in der Gegend der Schule", wofür es natürlich keinen Beleg gíbt. Kann mir jemand Gründe nennen, die wir schreiben können, damit unser Kind auf die von uns gewünschte und nicht die vom Gesetz her gewollte Schule gehen kann. Wäre nett, wenn ich einige Antworten krieg. Danke im Voraus, Gramperl (Maggi)
Hallo, ich habe mal gehört, dass ein Kind eine Tagesmutter hat (und das Kind von der Schule abholt), die im Schulsprengel der entsprechenden Schule wohnt. Der Gastschulantrag ist genehmigt worden. Gruß Katja
Hallo! Das mit der Tagesmutter stimmt. Die Person muß das dann bescheinigen. Mit Kopie des Personalausweises. Erkundige Dich an der Schule, die für Dich zuständig ist.
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