vickyp1234
Letzte Woche war ich mit meinem Sohn aufgrund zwei kleiner Anfälle im Krankenhaus. Diagnose: Rolando-Epilepsie. Wächst sich wohl mit der Pubertät aus, tritt auch meistens nachts im Schlaf auf. Hätte er nicht tagsüber die zwei Anfälle gehabt, wüsste ich es noch nicht einmal. Mit der Lehrerin habe ich nach den Ferien einen Gesprächstermin. Im Großen und Ganzen ist es sehr unwahrscheinlich dass tagsüber in der Schule was passiert, zudem sind es bei ihm nur "leichte" fokale Anfälle, bei denen er zwar kurzfristig nicht mehr richtig sprechen kann und sabbert (auch das Auge/Wange können zucken), aber das Bewusstsein behält. Trotzdem frage ich mich, was ich in punkto Schwimmunterricht machen soll. Er schwimmt noch nicht wirklich sicher, wie die meisten anderen in seiner Klasse auch, es wird also eh aufgepasst. Außer der Lehrerin ist meist noch ein Elternteil mit eingeteilt, der auf eine Gruppe aufpasst, während die andere irgendwas übt. Ich habe natürlich trotzdem Angst. Einerseits soll er nicht ausgegrenzt werden indem er nur draußen sitzt. Aber vielleicht wäre es kleine schlechte Idee dass er aus dem Wasser muss, wenn er nicht im Auge behalten werden kann... Was ist da zumutbar für die Lehrerin? Er darf weiterhin sehr vieles machen, aber beim Schwimmen meinte der Arzt, soll er immer beaufsichtigt werden. Hat jemand Erfahrungen oder Ideen?
Ich bin zwar selbst Lehrerin und gebe seid über 10 Jahren Kinderschwimmkurse im Verein aber ein Kind mit Epilepsie hatte ich noch nie. Sprich mit der Lehrerin. Wenn sie es verantworten kann und evtl. genug Aufsichten dabei hat, dann würde ich ihn nach evtl. medikamentöser Einstellung wieder schwimmen lassen. Wenn die Lehrerin Bedenken hat dann soll er daweil in eine andere Klasse gehen. Das ist bei meinem Sohn so bei einem Mädchen. Kein Problem, die Kinder wissen der Arzt erlaubt das schwimmen nicht. Dann würde ich aber privaten Schwimmunterricht organisieren sodass er sicher schwimmen lernt. A.
ich bin lehrerin, habe viele kinder mit epilepsie im schwimmunterricht und diese dürfen NUR mit genehmigung von arzt und eltern mitschwimmen und es muss eine 1:1betreuung mit rettungsfähigkeit sichergestellt sein (durch bfdler, integrationshelfer, praktikanten etc.). heißt: dieses jahr kein schwimmunterricht, da zu viele epileptiker in der klasse und zu wenig erwachsene mit schwimmschein (förderschule) LG
Bei uns dürfen Kinder mit Epilepsie nicht alleine ins tiefe Wasser, dann muss eine Aufsichtsperson mit ins Wasser. Alleine dürfen sie nur dorthin, wo sie stehen können und sie brauchen eine eigene Aufsichtsperson am Beckenrand. Je nach Schule muss diese auch einen Rettungsschwimmer haben. Bei uns reicht es, wenn irgendeine anwesende Betreunsgperson den Rettungsschwimmer hat. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass er beim Schwimmen einen Anfall bekommt, sichert euch 100%tig ab!!!
Der Junge meiner Freundin brauchte auch im SChwimmkurs die mit schwimmende Mutter dabei, nach ein paar Stunden reichte es dem Lehrer/Trainier auch wenn sie im Badeanzug sprungbereit stand. Nach einem anfallsfreien Jahr und unauffäligen EEG darf er nun wieder ohne Begleitung.
denn egal wie leicht das sind - man kommt so schnell unter Wasser und oft ist die Reaktion der Lehrer viel zu lange - ich weis nicht mal ob die Lehrer ausgebildete Rettungsschwimmer sind wie die Schwimmtrainer es sein müssen bei den Anfängern - da muss man das Rettungsschwimmabzeichen in Silber haben von dem Moment an wo es mit den Kindern ins Wasser geht. Abgesehen davon: Mein Neffe hatte das auch- er war in der Zeit nie im schwimmen - auch nicht im Freibad - hatte einen kontinuierlichen Tagesablauf immer genau gleich damit die Anfälle nicht kamen - und hatte auch Medikamente dafür und wirklich mit 13/14 war es dann vorbei und seitdem geht er auch wieder ins Freibad - er ist jetzt fast 17. Gruß Putzi
Selbstverständlich müssen Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, einen Rettungsschwimmer in Silber haben und diesen alle 3 Jahre auffrischen. Bin selbst Lehrerin mit Schwimmlehrbefähigung.
Dein Kind darf nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Die Verantwortung darf der Lehrer nicht übernehmen.
So pauschal kann man das nicht sagen. Kleine fokale Anfälle sind was anderes als ein Grand-Mal-Anfall mit Bewusstseinsverlust etc. Natürlich DARF die Lehrerin die Verantwortung übernehmen. In welchem Rahmen muss sie sich überlegen. Sie kann - ne zusätzliche Aufsichtsperson mitnehmen - das Kind nur in brusttiefem Wasser lassen - dem Kind ne Schwimmhilfe anziehen, damit es im tiefen Wasser nicht abtaucht und eben leichter gerettet werden kann...... Ich würde das Thema aber vorher mit dem Arzt besprechen, weil eben viele Menschen bei "Epilepsie" an was ganz anderes denken als an diese kleinen fokalen Anfälle. LG Inge
http://www.epilepsie-lehrerpaket.de/docs/86_epilepsie_und_sport.html LG Inge
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