Marianna81
der Ferien fehlen? Welche Begründung wird akzeptiert? lg
Als Begründung reicht: Urlaub außerhalb der Hauptferienzeit.
Und sonst: Krankheit (eigene oder die des Kindes), Fortbildung, bei Leitungsfunktion auch spezielle Tagungen.
(sonder)urlaub, krankheit (des kindes), fortbildung, dienstliche belange außerhalb der unterrichtstätigkeit, überstundenfrei.... eine genaue anzahl gibts da nicht LG
Überstunden frei gibts nicht bei Lehrern. Krank und Fortbildung. Klassenfahrt oder Sonderfrei für Geburt eines Kindes (also bei Männern), eigene Hochzeit und Tod eines nahen Angehörigen. Ach und bei der Einschulung meiner Kinder hatte ich auch frei.
Kommt auch wohl aufs Bundesland an. In (Ober)Bayern gibt es laut meiner Schulleitung offiziell kein "Überstundenfrei", weil man offiziell keine Überstunden machen "darf". Wie das dann aber an den Schulen tatsächlich unter der Hand geregelt wird, ist ja dann wieder was anderes. Ich denk, viel liegt auch im Ermessen der Schulleitung bzw. des Schulamts. Mir wurde mal eine -eigentlich verpflichtende- Fortbildung (ein ganzer Tag) kurzfristig nicht genehmigt, weil keine mobile Reserve frei war. Für die Beerdigung meiner Oma bekam ich damals auch nicht den ganzen Tag frei (wäre aber von familiärer Seite bzgl verschiedener organisatorischer Dinge sehr sinnvoll gewesen), sondern nur die 5. und 6. Stunde. Fragst du eigentlich als Mutter - oder als Lehrerin?
Das ist hier anders... Ich MUSS Überstunden abbauen, weil ich durch Vertretungen zusätzliche 54 Zusatzstunden angesammelt habe...
Ich kriege meine Überstunden als Mehrarbeit bezahlt. 2x im Jahr. A.
Meinst du, wie lange er krank sein "darf" (das kann man ja keinem Arbeitnehmer verbieten, auch dem Lehrer nicht)? Oder meinst du Fortbildungen, ...?
also "überstundenfrei" bei Lehrern wäre mir neu. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, wenn "richtige" Gründe vorliegen: Krankheit, Fortbildung, Trauerfall (Familie), Hochzeit, Geburt...
gibts hier in absprache mit team und schulleitung (denn überstunden können angeordnet, müssen also auch wieder ausgeglichen werden) natürlich muss diese freizeit in den stundenplan passen (was bei doppelbesetzungen geht), oder aber man benutzt die überstunden z. b. bei der personalversammlung (wo man dann nicht hingeht...) Lg
Eigentlich gar nicht außer bei Krankheit (mit ärztlicher Bescheinigung)...Falls man beurlaubt wird, ist es Goodwill der Schulleitung. Ich habe frei bekommen bei der Einschulung unserer Töchter in die Grundschule, manchmal gibt es frei bei Beerdigungen enger Angehöriger (Eltern, Geschwister usw.)...Ansonsten gibt es keine freien Tage. Die Ferien sind ja auch lang genug. :-)
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