Hab mal ne abweichende Frage.
Hat / Hatte jemand von euch während des Elterngeldbezugs nen Minijob?
Wie läuft das den dann? Muss ich meinem Arbeitgeber darüber informieren und lauf ich so überhaupt gut weil die 450€ werden doch sicher aufs Elterngeld angerechnet?
von
PüppiLangnerStrumpf
am 24.10.2016, 15:10
Ja du musst deinen arbeitgeber informieren und davor im Vertrag erstmal schauen ob du nebenbei ueberhaupt woanders arbeiten gehen darfst.
Ich hatte mir das damals auch ausgerechnet und man hat ca. 100 euro mehr . Ob sich das lohnt der ganze aufwand ? Finde ich nicht , aber jeder entscheidet selbst
von
Sonnenscheinchen123
am 24.10.2016, 15:19
... da es jetzt das Elterngeld plus gibt, eben damit man im Beruf bleiben kann. Das kann man z.B. auf 24 Monate strecken, bekommt dann nur die Hälfte, darf dann aber dafür in Teilzeit dazuverdienen ... usw. Genaueres weiß ich auch (noch) nicht - aber google doch mal danach.
Mitglied inaktiv - 24.10.2016, 15:51
Ich glaube nen Mini-Job wird nicht angerechnet, wird normalerweise ja auch nicht versteuert.
Beim Arbeitgeber musst du auf jeden Fall bescheid geben!
von
Diddy84
am 24.10.2016, 16:02
Also ich hab mal im Internet geschaut da steht dem Arbeitgeber muss man es eigentlich nur mitteilen wenn im Vertrag was steht bezüglich Nebentätigkeit. Da steht bei mir nichts aber ich denke der fairnis halber sollte ich schon bescheid geben.
Und wegen dem Zuverdienst wem man Elterngeld bezieht ist es so das es am besten ist wenn man Elterngeld Plus beantragt hat und dann ist es ein kleines bissle rechnerei ob es sich lohnt da der Zuverdienst anteilig angerechnet wird.
In meinem Fall würden von 450€ Minijob Verdienst knapp über 300€ übrig bleiben.
von
PüppiLangnerStrumpf
am 24.10.2016, 16:58