Hallo hab da mal eine frage undzwar sind mein partner und ich jeden monat ein wochenende in frankreich bei meinen eltern ..
Jetzt hat er eben gesagt wenn ich im 8. monat bin können wir da nicht mehr hin kann ja sein dass es früher käme also erst wieder nach entbindung
Er sagte mein kind wäre dann franzose mit französischem pass geburtsurkunde ect. Ich bin kein franzose und er nicht meine eltern auch nicht die wohnen nur seit neustem dort wegen weniger steuer und so sachen
Jetzt wollte ich mal fragen weils mich wirklich interessiert ist mein kind dann franzose falls ich dort plötzlich auf besuch einen blaßensprung bekäme oder sonstiges und es halt dort zu welt kommt?! Kann ich dann nichts tun damit mein kind deutsch wird also deutscher pass?
Kann mir das nämlich gar nicht so vorstellen..überlegt mal wir fliegen vom urlaub wieder heim und der flieger muss in afrika notlanden wegen schlecht wetter und mein kind käme plötzlich ..ist mein baby dann afrikaner?! Ich finde sowas sollte anders geregelt sein
Wollte jetzt mal wissen ob jemand die erfahrung gemacht hat und mein mann damit recht hat
Einfach aus interesse..danke
von
Shelly13
am 10.02.2015, 22:18
Hallo, soweit ich weiß ist es so, das es verschiedene Regelungen gibt.
In De Z.B. muss kein Elternteil Deutsch sein, das Kind was hier geboren wird erhält Automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit.
In Frankreich ist es so, das mindestens ein Elterteil Französische Staatsbürger sein muss, damit das Kind die Fr. Staatsbürgerschaft bekommt.
Leider hat das jedes Land seine eigene Regeln was dies Betrifft.
Lg
von
Saso1974
am 11.02.2015, 09:04
Ich denke, es muss mindestens ein Elternteil Franzose sein....Google doch mal...da gibts einiges drüber ;)
von
Tantechrisi
am 12.02.2015, 11:43
Hallo,
mein Sohn ist auch im Ausland geboren.
Wenn Du bzw. der Vater (Vaterschaftsanerkennung notwendig) deutsch seid, ist Euer Kind automatisch deutsch mit Geburt. Für die deutsche Staatsangehörigkeit gilt das Abstammungsprinzip.
Es kommt nun darauf an, nach welchem Prinzip Frankreich die Staatsbürgerschaft weitergibt. Ist es auch nach dem Abstammungsprinzip hat Euer Kind NICHT die franz. Staatsangehörigkeit, gehts nach dem Herkunftsprinzip (d.h. wo ist das Kind geboren) hat es auch die französische Staatsangehörigkeit.
Bei meinen Sohn ist es so, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit nach Abstammung hat, und die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes nach dem Herkunftsprinzip.
Da beide Staatsangehörigkeiten mit der Geburt erworben sind, muss er sich auch nicht für eine entscheiden.
Luvi
von
luvi
am 13.02.2015, 18:03