Bitte noch ein Baby

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gekündigt !!!

Thema: gekündigt !!!

Mädels, ein Stein fällt mir vom Herzen ich bin raus! Ich habe euch vor kurzem geschrieben, dass ich so heftig gemobbt werden vom Chef. Nun bin ich 13 Tage krank geschrieben nach einem Zusammenbruch und hatte heute die Kündigung in der Hand.. Wie ist das denn wenn es diesen Monat geklappt hat? Wenn ich schwanger geworden bin? Versteht mich nicht falsch,, ich hab geweint aus Freude, die Qual hat ein Ende. nur finanziell sorgt man sich natürlich. Liebe Grüße

von Lenchen3012 am 30.10.2013, 12:14



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Boaah da kenne ich mich garnicht aus, aber ich denke wenn du es innerhalb der Kündigungsfrist nachweist das du schwanger bist dann kann er dich nicht kündigen. Aber wie gesagt, leider weiß ich es nicht wirklich. Alles Liebe!

von Rocket1979 am 30.10.2013, 12:26



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Kommt auf die kuendigungsfrist an? Kannst ja nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt sein? Aber kein AG ist es wert sich das leben zur Hölle machen zu lassen! Wenn du Rechtsschutz hast, lass auf jedenfall deine Kündigung prüfen! Denn den resturlaub bekommst du ja noch ausgezahlt. Wenn du magst auch per postnachricht

Mitglied inaktiv - 30.10.2013, 12:27



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Also ich habe nun gelesen, stellt sich innerhalb 14 Tagen nach der Kündigung raus, es liegt eine Schwangerschaft vor, darf nicht gekündigt werden,

von Lenchen3012 am 30.10.2013, 12:29



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Das kann man nicht pauschal sagen, mausi! Wie lang ist deine Kündigungsfrist? Darauf kommt es an.

Mitglied inaktiv - 30.10.2013, 12:33



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Einen Monat. Es ist nicht mal ein Grund angebeben. Mal abwarten.

von Lenchen3012 am 30.10.2013, 12:38



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Ok das ist nicht gut für dich... Dann ist die Kündigung nicht rechtswirksam! Es muss ein Grund drin stehen und die wollen dich austricksen. Wenn du quasi nimmer arbeiten gehst, sagen die in der firma was von Arbeitsverweigerung. Wenn es irgendwie geht... Nimm dir so schnell wie möglich nen Anwalt! Wenn die Kündigung nicht per einschreiben kam ist sie uebrigens auch nicht rechtskraeftig..

Mitglied inaktiv - 30.10.2013, 13:49



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Du bist krankgeschrieben, und er hat dir deshalb gekündigt? Dann ist die Kündigung nicht rechtswirksam, was egal wäre wenn du dich darüber freust, solltest du ss sein, dann ist die Kündigung unwirksam, du müsstest es nur in den nächsten 14 Tagen nachweisen .

von matz am 30.10.2013, 16:35



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Danke für die Antwort. Sollte ich schwanger sein, werde ich natürlich was unternehmen.

von Lenchen3012 am 30.10.2013, 16:37



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Hallo :-) Man darf im Krankenschein kündigen... Aber mit Frist oder Angabe von gründen..

Mitglied inaktiv - 30.10.2013, 19:44



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Hallo, grds. stimmt das mit den zwei Wochen. Wenn sich aber erst später rausstellt, dass Du schwanger warst zum Zeitpunkt der Kündigung, kann man es dem Arbeitgeber noch mitteilen und die Kündigung ist unzulässig. Wichtig ist es immer, die Mitteilung schriftlich mit Einschreiben oder in Anwesenheit eines Zeugen zu machen, weil man nachweisen muss dass man es mitgeteilt hat. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden sonst ist sie verfristet. Danach kann auch ein Anwalt nichts mehr machen. Allein das keine Gründe angegeben sind macht die Kündigung nicht unzulässig, der Arbeitsgeber kann im Prozess noch die Gründe benennen. Wichtig ist das im Arbeitsrecht jeder seine Anwaltskosten selbst trägt, auch wenn man gewinnt. Also wenn keine Rechtsschutz da ist solltest Du versuchen, ob Du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht bekommst, dann kostet die anwaltliche Beratung nur 10 Euro. Da solltest Du Dich schnell drum kümmern wegen der drei Wochen Frist und weil es ja auch dauert, bis man einen Termin beim Anwalt bekommt. Ob eine Klage Erfolgsaussicht hat hängt auch damit zusammen, wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat, denn für sehr kleine Betriebe greift das Kündigungsschutzgesetz gar nicht. Ansonsten ist auch wichtig, ob der Arbeitsgeber schonmal abgemahnt hat. Auskunft ohne Gewähr. LG

von Tycoonia am 30.10.2013, 19:48



Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

...soll Wunder wirken bei solchen Fragen ;-) Ganz ganz wichtig vor allem: NICHTS unterschreiben, bevor du nicht mit einem Anwalt oder dem Betriebsrat gesprochen hast. Sprich: NICHT die Kündigung akzeptieren, höchstens quittieren, KEINESFALLS einen Aufhebungsvertrag (Sperre beim Arbeitslosengeld) unterschreiben und ansonsten konsequent krankgeschrieben bleiben. Liebe Grüße und gedrückte Daumen für eine Schwangerschaft

von tanzmit am 30.10.2013, 23:02