Elternforum Baby und Job

Wieviel darf ich zum Erziehungsgeld dazu verdienen?

Wieviel darf ich zum Erziehungsgeld dazu verdienen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich bin alleinerziehend und gehe ab April wieder für 30 Stunden arbeiten, bleibe aber noch in der Elternzeit. Hatte eigentlich gehofft, daß ich noch Erziehungsgeld bekomme, aber verschiedene Leute bezweifeln das jetzt und verunsichern mich etwas. Hat jemand eine Ahnung, wie hoch die Grenze ist für den Verdienst? Evtl. krieg ich ja nur noch anteilig Erziehungsgeld, aber gar keins mehr? Vielleicht kann mir jemand helfen? Danke! Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Prinzipiell darfst Du so viel dazu verdienen wie Du willst. Sorry, aber ich verstehe nicht, wie man seine Arbeit davon abhängig macht, dass man dann ja nicht zu viel verdient, um bloß keinen Cent Erziehungsgeld zu verlieren. Unter dem Strich steht man immer besser da. Aber, Du erfährst das ganz einfach wenn Du bei der Erziehungsgeldstelle anrufst. Außerdem gibts etliche Internetseiten mit Verdienstgrenzen. Bei 30 Stunden/Woche würde ich aber shcon annehmen, dass Du zumindest in den Bereich kommst, in dem Dir ein Teil angerechnet wird. Gruß und viel Spaß im Job Tina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Erst mal danke für deine Antwort. Ich mache meine Arbeit aber nicht davon abhängig, ob ich nun Erziehungsgeld bekomme oder nicht. Es war geplant, daß ich wieder anfange jetzt und ich tue es. Trotzdem mache ich mir natürlich Sorgen wegen des Geldes, denn ich bin allein mit meinem Sohn und muß ja schauen, daß es reicht. O.k.? Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, du darfst bis max. 30 std in der woche arbeiten, ohne den anspruch auf das erziehungsgeld zu verlieren. ob du es dann bekommst und wieviel, hängt natürlich vom einkommen ab, das individuell berechnet wird. schau mal hier: http://www.versorgungsverwaltung-mv.de/pages/erzgeldrechner_inc.htm da kannst du dir alles ausrechnen lassen, auch nach den neuen regelungen ab diesem jahr. grüße mogli