Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RenateK am 03.11.2003, 14:53 Uhr

@tinai

Hallo Tinai,
im SGB geht es ja nur um die Freistellung, nicht um die Gehaltsfortzahlung, die wird dort gar nicht behandelt und muss im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung daher auch nicht ausgeschlossen werden, im SGB geht es um die reine Freistellung durch den Arbeitgeber (ohne Gehaltsfortzahlung) und den Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzlichen Krankenkassen. Auf beides hat man gesetzlichen Anspruch, sofern man gesetzlich krankenversichert ist (im Moment jedenfalls noch, die Privatisierung des Krankengeldes steht ja an).
Die 4 Tage im öffentlichen Dienst mit Gehaltszahlung sind tarifvertraglich geregelt.
Gruß, Renate

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.