Geschrieben von RenateK am 03.11.2003, 14:53 Uhr |
@tinai
Hallo Tinai,
im SGB geht es ja nur um die Freistellung, nicht um die Gehaltsfortzahlung, die wird dort gar nicht behandelt und muss im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung daher auch nicht ausgeschlossen werden, im SGB geht es um die reine Freistellung durch den Arbeitgeber (ohne Gehaltsfortzahlung) und den Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzlichen Krankenkassen. Auf beides hat man gesetzlichen Anspruch, sofern man gesetzlich krankenversichert ist (im Moment jedenfalls noch, die Privatisierung des Krankengeldes steht ja an).
Die 4 Tage im öffentlichen Dienst mit Gehaltszahlung sind tarifvertraglich geregelt.
Gruß, Renate
- Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Anja B. 02.11.03, 21:00
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Prinz 03.11.03, 7:10
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - RenateK 03.11.03, 8:41
- @RenateK - Anja B. 03.11.03, 11:19
- Hab ich dann als AE 40 tage pro Jahr, wenn nächstes Jahr mein 2. Zwerg da ist? o. T. - Prinz 03.11.03, 12:21
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- Re: @tinai - tinai 03.11.03, 15:29
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- Das Kinderpflegekrankengeld (10 Tage pro Kind und Elternteil) bekommt man aber von der KK des KINDES. - Trini 06.11.03, 8:28