Geschrieben von mamamittochter am 28.02.2003, 17:25 Uhr |
@mamittochter und alle
Hallo Conny,
wenn Du in die Versicherung eingezahlt habe, halte ich es persönlich für mehr als gerecht, dass Du Arbeitslosengeld bekommst!!!!!! Denn ist es im Prinzip eine "stiknormale Versicherung" , die eben in solchen Fällen da ist.Da wünsche ich Dir viel Erfolg und lass Dich nicht einschüchtern von denen. Im Zweifelfall gibt es auch Rechtanwälte die sich auf diesem Gebiet auskennen. Wie schon mehrmals gesagt, kannst Du die 165 Euro frei dazu verdienen, auch wie es ich selber erfahren habe , wenn das weniger als 15 Stunden pro Woche sind, kannst Du auch max. 175 Euro dazu verdienen, ohne dass es vom ALG abgezogen wird. Was die Summe übersteigt, wird dir vom Betrag abgezogen. Und wenn Du Dich wieder selbständig machst, brauchst Du ja noch einen Gewerbeschein ect. . so nebenbei... :-)))Aber es geht ja auch, nur darfs halt in dem Fall Dein Einkommen diese obengenannte Summe nicht übersteigen, sonst verlierst Du ALG Anspruch. Aber sonst kann Dir ja nichts im Wege stehen.
Viel Erfolg und Gute Zeit
LG Tanja
- @mamittochter und alle - conny1966 28.02.03, 13:08
- Re: @mamittochter und alle - mamamittochter 28.02.03, 17:25
- Re: @mamittochter und alle - Sunny1973 01.03.03, 6:56
Noch mal ne frage
Arbeitslos und zuviel dazuverdienen?
Erziehungsgeld???
Wer von Euch hat Erfahrung mit einem eigenen "Schreibbüro" ??
Elternzeit und arbeitslos?
Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Hmm ... Blöde Frage, aber ich muß sie mal stellen! Da ich etwas verwirrt bin...
@henni