Baby und Job

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Geschrieben von Verena1980 am 13.07.2004, 12:30 Uhr

@desireekk: Das ist so...

Hallo Désirée,

bei der Frage von Henni gings ja um Beamten, und bei denen ist halt immer alles anders *lach*

Bis letztes Jahr im Herbst (also Herbst 2003) etwa galten für Beamte beide Gesetze:
das Erziehungszeitsgesetz und das Elternzeitgesetz

Bei Angestellten etc. gibt es ja Erziehungsurlaub schon lange nicht mehr - wie du richtig festgestellt hast. Als jedoch das Gesetz für Elternzeit rauskam, galt es für alle außer für Beamte, den für die muss das ganze noch mal erneut festgelegt werden. Da es aber bei der Elternzeit einige Vorteile gibt (z. B. Teilzeitbeschäftigung bis 30 Stunden statt nur bis maximal 19 Stunden bei Erziehungsurlaub) hat der Arbeitgeber der Beamten (also der Bund, das Land od. die Kommune o. ä.) schon mal erlaubt, dass das Elternzeitgesetz konkludent angewendet werden darf. Es gab aber noch keine gesetztliche Grundlage dafür.
Somit galt gesetzlich bis letztes Jahr Herbst noch das Erziehungsurlaubsgesetz für Beamte, das Elternzeitgesetz durfte schon auf Antrag angewendet werden.
Das geht jetzt nimmer. Nun ist seit Herbst Erziehungsurlaub abgeschafft und es gibt für Neu(!!)anträge nur noch Elternzeit.
Da meine Tochter bereits im Sommer 2003 geboren worden ist, konnte ich noch Erziehungsurlaub nehmen. Das war für mich persönlich besser, da ich mich nicht schon bei der Geburt meiner Tochter für zwei Jahre festlegen musste, was ich mache.

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich meine auch wenns vielleicht umständlich geschrieben ist.

LG Verena

 
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