Baby und Job

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Geschrieben von marit am 14.07.2004, 13:54 Uhr

zu früh geklickt *g*

M. E. geht das, aber du wärst dann eben auch nur "Teilzeit"-Arbeitslos, würdes also nur einen bestimmten Prozentsatz deines Arbeitslosengelde bekommen. Du mußt dann darauf achten, ob du dadurch nicht über die Zuschußgrenze vom Erziehungsgeld rutscht.

Wenn du z.B. nur einen Halbtagsjob hast, suchst aber eigentlich einen Ganztagsjob, muß das Arbeitsamt doch auch einen Teil zahlen....

 
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