Baby und Job

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Geschrieben von ratze-ruebe am 09.08.2003, 21:03 Uhr

zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?

hallo,
bei mir war es so dass das jugendamt ab dem monat in dem die antragstellung erfolgt ist bezahlt, wenn du den antrag auf beihilfe im juli gestellt hast mit dem hinweis die lohnzettel nachzureichen müss(t)en sie zahlen! bzw. zahlen das dann nach ab juli.


ratze-ruebe

 
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