Geschrieben von ratze-ruebe am 09.08.2003, 21:03 Uhr |
zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
hallo,
bei mir war es so dass das jugendamt ab dem monat in dem die antragstellung erfolgt ist bezahlt, wenn du den antrag auf beihilfe im juli gestellt hast mit dem hinweis die lohnzettel nachzureichen müss(t)en sie zahlen! bzw. zahlen das dann nach ab juli.
ratze-ruebe
- zahlt das Jugendamt auch rückwirkend? - elmosfreundin 01.08.03, 22:47
- Re: zahlt das Jugendamt auch rückwirkend? - ratze-ruebe 09.08.03, 21:03
@sylvia1
Selbständige Tätigkeit zu vergeben...
Wer kann mir einen Rat geben?
Alternative zu Au-Pair....
Ich fühl mich ja soooooo schlecht.......
Anmeldung Berufsschule/ Hilfe @ die Lehrer hier !
Was würdet Ihr tun (Chef verhält sich mies)
Baby und studieren?
Mal wieder Krippe...