Geschrieben von elmosfreundin am 01.08.2003, 22:47 Uhr |
zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Also..
ich arbeite seit dem 10.7. auf 400 euro Basis.
Meine Tochter geht zu einer Tagesmutter, wo mich das JA bei der Zahlung unterstützt.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber bis heute noch keinen Gehalts- und Stundenzettel sodaß ich was beim Jugendamt vorlegen kann.
Wenn ich den besagten Zettel nun erst nächste Woche abgebe.. verrechnet sie den Juli dann nachträglich?
Und was ist mit August?
Achso wir kommen aus Hamburg, falls es von beudeutung sein sollte ..
Danke für eure Hilfe.
- zahlt das Jugendamt auch rückwirkend? - elmosfreundin 01.08.03, 22:47
- Re: zahlt das Jugendamt auch rückwirkend? - ratze-ruebe 09.08.03, 21:03
@sylvia1
Selbständige Tätigkeit zu vergeben...
Wer kann mir einen Rat geben?
Alternative zu Au-Pair....
Ich fühl mich ja soooooo schlecht.......
Anmeldung Berufsschule/ Hilfe @ die Lehrer hier !
Was würdet Ihr tun (Chef verhält sich mies)
Baby und studieren?
Mal wieder Krippe...