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Geschrieben von Henni am 01.04.2004, 17:36 Uhr

Zählt Elternzeit voll für die rente???

Hallöchen


ich überlege grad wie lange ich "pausieren" will, wenn im augut unser 2. kind kommt...im moment denke ich, dass ich gern das eine schuljahr dann zuhause bleibe...und dann wieder mit halber stelle anfange, aber:


wenn ich NIHCT in Elternzeit bleibe und halb arbeite,wird mir das doch auch nur hlab für die rente angerechnet, oder???

und wenn ich nun in Elternzeit bleibe und trotzdem halb arbeite..wie ist das dann??? Auch halbe rente?? oder volle??? oder wie??? oder wasß??


Danke für tipps...Henni

 
3 Antworten:

Re: Zählt Elternzeit voll für die rente???

Antwort von Rosy am 01.04.2004, 19:49 Uhr

Hallo,
soviel wie ich weiß, wird Dir für jedes Kind 3 Jahre für die Rentenversicherung angerechnet, als wenn Du ein super Gehalt hättest. Die genaue Summe weiß ich leider nicht mehr, aber es war schon sehr hoch. Da wurde ein Mittelwert genommen. Wenn Du zusätzlich arbeiten würdest, würder der Verdienst mit zu gerechnet.
Aber eigentlich müßtest Du von der Rentenkasse ein dementsprechendes Schreiben bekommen. So wars bei mir damals.
Erkundige Dich mal, nicht, daß wieder was geändert wurde, und ich Dir falsche Infos gebe.

Viele Grüße
Sabine

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Re: Zählt Elternzeit voll für die rente???

Antwort von andrea70 am 02.04.2004, 10:53 Uhr

Hallo,

man (die Mutter) bekommt prinzipiell die drei Jahre angerechnet (mit dem Durchschnittsverdienst), egal ob man zusätzlich arbeitet oder nicht. Allerdings wird dann aber der tatsächliche Beitrag nur bis zum Höchstrentenbeitrag dazugerechnet.
Bei uns bekommt auf Antrag hin mein Mann die Jahre gutgeschrieben, er ist ja schließlich auch zu hause.
Meine Infos sind ca. ein halbes Jahr alt, also dürfte es noch aktuell sein.

LG Andrea

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Re: Zählt Elternzeit voll für die rente???

Antwort von ChristianE am 02.04.2004, 13:48 Uhr

das interessiert mich jetzt aber auch, ich bin in der gleichen Lage wie Du, Henni, bekomme im Mai Nr. zwei, pausiere ein Schuljahr und dann auf halber Stelle weiter. Allerdings habe ich auch eben schon eine halbe Stelle. Wäre das dann nicht ehrer die Bemessungsgrundlage? Oder tatsächlich das volle Gehalt einer vollen Stelle? *grübel*
lg
Christiane

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