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Geschrieben von Sunshine! am 07.08.2003, 14:25 Uhr

Was stimmt denn nun?? (Betreffend Aupair)

Hallo!

Ob eine Wiederholung des Aufenthalts möglich ist, weiß ich leider nicht. Da kann dir das Ausländeramt weiterhelfen. Wahrscheinlich weiß auch das Arbeitsamt Bescheid. Die Au-Pair-Vermittler müssen das natürlich auch wissen, aber amtliche Auskunft ist sicherer.

Aber doch noch eine Anmerkung von mir: So gut das Aupair auch ist, lasst euch bloß nicht auf einen unerlaubten Aufenthalt mittels falschen Angaben ein. Auch ein Aupair wird eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis brauchen. Wenn das fehlt oder nicht rechtmäßig erlangt wurde, ist sie illegal hier bzw. illegal beschäftigt. Und damit könnt auch ihr als Gastgeber/Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden (Geldstrafen, Übernahme der Kosten der Ausweisung).

Also lieber klären lassen, damit es wirkich feststeht, ob sie noch mal kommen darf.

Viele Grüße
Sunshine

 
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