Geschrieben von Koi am 07.08.2003, 0:13 Uhr |
Was stimmt denn nun?? (Betreffend Aupair)
Auf der Suche nach Infos über Aupairs bin ich auf folgende Aussage gestoßen:
"Leider ist ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland nur für zwölf Monate möglich. Eine Verlängerung ist deshalb ausgeschlossen. Ebenso kann ein Aupair-Aufenthalt in Deutschland nicht wiederholt werden. Das Aupair kann jedoch nach seiner Zeit in Deutschland jederzeit in ein anderes Land als Au-pair gehen."
Mein Problem liegt nun im letzten Teil des Textes (sinngemäß):...Kann nicht wiederholt werden (innerhalb Deutschlands).
Ich habe dazu jedoch auch gegenteilige Aussagen gefunden, dass dies sehr wohl möglich ist! Was stimmt denn nun???????
Mich interessiert es deshalb, da ich gerne ein bestimmtes Aupair-Mädchen möchte, welches jedoch vor ca. 2 Jahren schon mal als Aupair in Deutschland war.
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Koi
Ergänzung
Antwort von Koi am 07.08.2003, 0:15 Uhr
Sie war damals nicht bei mir als Aupair.
Nur für den Fall, dass dieser Aspekt wichtig wäre.
LG Koi
Re: Ergänzung
Antwort von tinai am 07.08.2003, 13:17 Uhr
Fakt ist: Sie darf nicht noch einmal in Deutschland Au Pair sein.
Fakt ist aber auch: Wenn Sie in einer anderen Stadt war und auch einen neuen Pass hat, findet m.E. kein Ausländeramt heraus, ob sie schon mal als Au Pair in Deutschland war. Sie müsste allerdings auch die Falschaussage machen, dass sie noch nicht da war.
Aus welchem Land ist sie denn? Das macht auch noch einen Unterschied.
Re: Was stimmt denn nun?? (Betreffend Aupair)
Antwort von Sunshine! am 07.08.2003, 14:25 Uhr
Hallo!
Ob eine Wiederholung des Aufenthalts möglich ist, weiß ich leider nicht. Da kann dir das Ausländeramt weiterhelfen. Wahrscheinlich weiß auch das Arbeitsamt Bescheid. Die Au-Pair-Vermittler müssen das natürlich auch wissen, aber amtliche Auskunft ist sicherer.
Aber doch noch eine Anmerkung von mir: So gut das Aupair auch ist, lasst euch bloß nicht auf einen unerlaubten Aufenthalt mittels falschen Angaben ein. Auch ein Aupair wird eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis brauchen. Wenn das fehlt oder nicht rechtmäßig erlangt wurde, ist sie illegal hier bzw. illegal beschäftigt. Und damit könnt auch ihr als Gastgeber/Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden (Geldstrafen, Übernahme der Kosten der Ausweisung).
Also lieber klären lassen, damit es wirkich feststeht, ob sie noch mal kommen darf.
Viele Grüße
Sunshine
Re: Was stimmt denn nun?? (Betreffend Aupair)
Antwort von Christine am 07.08.2003, 16:50 Uhr
Hallo!
Aus meinem Geburtsvorbereitungskurs hat eine ein Au-pair-Mädchen (18J.) aus Russland, dass schon mal vor ca. 2 Jahren sogar hier in Heilbronn als Au-pair gearbeitet hat. Sie hatte sich nämlich bzgl. Referenzen genau erkundigt und war auch froh, dass sie Deutschland und die Stadt schon bißchen kennt. Zudem spricht sie sehr gut Deutsch. Der Aufenthalt ist berfristet für 1 Jahr. Die näheren Umstände kenne ich leider nicht. Würde in der Vermittlungsagentur noch mal nachfragen.
Gruß
Christine
Re: Was stimmt denn nun?? (Betreffend Aupair)
Antwort von Drillingsmama am 07.08.2003, 21:36 Uhr
Hallöchen
Kenn mich da auch nicht aus , aber was hälst du von einem FSJ ( freiwilliges sozieles Jahr ) Mädchen? leider weiß ich nicht wo man sich da melden muß.
Gruß Drillingsmama
Re: Was stimmt denn nun?? (Betreffend Aupair)
Antwort von wiwo am 07.08.2003, 23:56 Uhr
Hey,
habe eine Internetseite für Dich und Deine Fragen gefunden.
Schau mal unter www.aupair-iav.de und dort unter Richtlinien nach. dort wirst du fündig.
gruß wiwo
Danke an alle, ich wußte doch: Euch kann man was fragen! Bin jetzt schlauer! (o.T.) LG Koi
Antwort von Koi am 08.08.2003, 14:45 Uhr
o.T.
Also nun weiß ich auch nicht mehr :o(
Wer kann mir einen Rat geben?Wer kann mir einen Rat geben?Nochmal an alle!!!
Was hat das mit "Zeitarbeitsfirmen" auf sich?
INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids
Mann zuhause?
Zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Nebenjob gesucht ...........
@sylvia1
Selbständige Tätigkeit zu vergeben...