Elternforum Baby und Job

Während Mutterschutz arbeiten

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Hallo, ich möchte 6 Wochen vor dem Entbindungstermin, solange es möglich ist, arbeiten. Normal gilt in dieser Zeit ein absolutes Beschäftigungsverbot, außer man erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. Mein Arbeitgeber hätte dies gerne schriftlich. Wie sollte so ein Schreiben aussehen? Kann mir da eventuell jemand behilflich sein. Vielen Dank im Voraus!!! Red_Laila


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Hallo Red_Laila, das ausdrückliche Beschäftigungsverbot ohne Wenn und Aber gilt für die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt! In den 6 Wochen vor der Geburt darfst Du hingegen arbeiten. Du kannst aber Deine Meinung auch von einem Tag zum anderen ändern, falls Du plötzlich nicht mehr arbeiten möchtest. Und wenn Dein AG Dich während des MuSchu nach der Geburt beschäftigen würde, würde er sich strafbar machen! LG Daniela


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Ich habe bei meinem 1.Kind auch bis 1 Tag vor der Entbindung gearbeitet (Büro). Ich hatte ein ärztliches Attest beim Personalamt vorgelegt, wo drinstand, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen reine Bürotätigkeit bis zum Entbindungstermin spricht.


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Ich hab damals sinngemäß geschrieben: hiermit erkläre ich ausdrücklich, auf den Vorgeburtlichen Mutterschutz ab dem xx.xx.xxxx zu verzichten. Diese Erklärung kann ich jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen. mfg Viele Grüße Désirée P. S. hab ich zwei Mal gemacht :-)))


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Wieso willst Du das?


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Also abgesehen, das ich die Frage in der gestellten Form etwas unhöflich finde: Hallo Schmuseziege: Warum ich das wollte / getan habe? Ganz einfach: - mir ging es gut - ich habe dadurch mehr Geld verdient - mir wäre Zuhause sterbenslangweilig gewesen - ich mach meine Job gerne - ich war völlig gesund (Baby auch) ... warum, sollte ich da nicht arbeiten? Viele Grüße Désirée


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..was ist daran nicht zu verstehen? Das ist nicht nur ein "Job" nur für andere. Schließ mich Desiree voll an und kann Red_Laila auch gut verstehen - habe es genau so gemacht und niemals nicht bereut.


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Hallo Schmuseziege, ich weiss, dass Désirée auch ohne unseren Zuspruch gut klar kommt (Hallo Désirée - liebe Grüße!), möchte ihr aber dennoch gleich zwei mal zustimmen: 1. Darfst Du gern eine Anrede und eine Unterschrift in Deine Postings einfügen. Das ist eine Form der Höflichkeit. 2. werde ich es beim 2. Kind auch so machen (Termin ist Anfang März). Gerade die ersten zwei Monate sind in unserem Geschäft - und dieses Jahr zusätzlich aus organisatorischen Gründen - ausschlaggebend für den Verlauf des gesamten Jahres. Wenn ich da weg bin, verbaue ich mir im Zweifel eine Riesenchance. Muss ja nicht sein, oder? :-) In diesem Sinne - Johanna


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aha