Geschrieben von KaMeKai am 22.07.2003, 16:05 Uhr |
Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE!
Hallo,
das ist ein ziemliches Problem, was da auf Dich zukommt. Du bist nicht arbeitslos, wenn das Beamtenverhältnis endet, weil Du keine Ansprüche nach dem AFG hast, arbeitssuchend meldest Du Dich, bekommst aber kein AlG.
Du wirst Dich privat krankenversichern müssen, das Kind übrigens auch. Wenn Du in den letzten 3 Jahren 12 Monate gesetzlich versichert warst, kannst Du Dich freiwillig in der gesetzlichen KV versichern. Das Gehalt Deines Mannes wird dann bei der Berechnung zugrundegelegt. Wegen der Beihilfe, ruf bei der Beihilfestelle an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Anspruch verlängert, wenn das Beamtenverhältnis endet.
LG
Kathrin
- Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE! - Kriegerin 22.07.03, 9:37
- Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE! - KaMeKai 22.07.03, 16:05
- Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE! - Kriegerin 22.07.03, 17:41
- Du hast keinen Anspruch auf AlG, weil Du als Beamtin nicht in die Versicherung einbezahlt hast - KaMeKai 23.07.03, 7:41
- Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE! - Kriegerin 22.07.03, 17:41
- Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE! - paulita 23.07.03, 21:52
- Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE! - KaMeKai 22.07.03, 16:05
Brauche Eure Hilfe. Habe morgen Termin bei A-Amt
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SS und wie sage ich es dem AG?
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