Baby und Job

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Geschrieben von rubi am 28.05.2003, 21:20 Uhr

Urlaubsgeld und Teilzeit

Anteilig, beides.
Urlaubsgeld im Verhältnis der Stundenzahl zum "Normaljob" anteilig.
Weihnachtsgeld wird ja im öffentlichen Dienst eh noch mal anteilig gekürzt, weil das auf dem Stand von 1993 oder so eingefroren ist. Klartext: bei ner Vollzeitstelle gibts ca. 85 % des Monatslohns als Weihnachtsgeld, bei Teilzeit eben wieder im Stundenverhältnis anteilig.
Hoffe, ich konnte helfen.
LG
rubi

 
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