Geschrieben von rubi am 28.05.2003, 21:20 Uhr |
Urlaubsgeld und Teilzeit
Anteilig, beides.
Urlaubsgeld im Verhältnis der Stundenzahl zum "Normaljob" anteilig.
Weihnachtsgeld wird ja im öffentlichen Dienst eh noch mal anteilig gekürzt, weil das auf dem Stand von 1993 oder so eingefroren ist. Klartext: bei ner Vollzeitstelle gibts ca. 85 % des Monatslohns als Weihnachtsgeld, bei Teilzeit eben wieder im Stundenverhältnis anteilig.
Hoffe, ich konnte helfen.
LG
rubi
- Urlaubsgeld und Teilzeit - Joy 28.05.03, 11:49
- Re: Urlaubsgeld und Teilzeit - rubi 28.05.03, 21:20
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