User-1724336213
HeyHo
Mein Mann und ich werden nach der Geburt beide in "Teilzeit in Elternzeit" arbeiten und Elterngeld beziehen. U.a. Da es bei unseren Jobs regelmäsig zu überstunden kommt (Personalmangel ... ) haben wir uns extra für die "Teilzeit in Elternzeit" entschieden, da hier ja am Ende +-0 ÜberStunden stehen müssen.
Es wird (organisatorisch) darauf hinauslaufen, dass wir mal überstunden machen müssen und die dann in der Woche danach oder so, direkt wieder abbauen.
Nun ist es ja so, dass das Elterngeld nach Lebensmonaten bezahlt und berechnet wird, der Lohn aber ja über den Kalendermonat.
Muss also am Ende des Kalendermonats die Stundenzahl passen, oder am Ende des Lebensmonats des Kindes ??
Weis jmd. ob man zwischen 24 und 32 std. flexibel ist, oder ob es wirklich am Ende "nur" die vereinbarten Stunden geleistet werden dürfen.
Ruf direkt bei der elterngeldstelle an. Dort bekommst du schnell alle Fragen beantwortet und weißt dann mit Sicherheit,das dir kein Quatsch erzählt wurde
Im Expertenforum wurde das mal gepostet: Die Richtlinien zum Elterngeld geben folgende Zahlen an (bezogen auf die Kalendertage des Lebensmonats): Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die für den Partnerschaftsbonus mindestens erforderliche Arbeitszeit 100 Stunden, bei 29 Tagen 103 Stunden, bei 30 Tagen 107 Stunden und bei 31 Tagen 110 Stunden. Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die maximal zulässige Arbeitszeit 120 Stunden, bei 29 Tagen 125 Stunden, bei 30 Tagen 129 Stunden und bei 31 Tagen 133. Danach würde der Lebensmonat als Grundlage zählen.
hmm.. das klingt schlüssig. Danke fürs raussuchen
Irgendwie macht es das arbeiten mit Kind ziemlich kompliziert und unatraktiv
naja was solls
Stimmt :-) einfach ist das nicht... Bürokratie in Deutschland Wir haben das auch so gemacht - und es war gold wert für unseren Sohn und auch die uns... Jeder hat was von ihm aber auch vom Kind... Wir haben uns bin der Elterngeldstelle und von einer lokalen Beratung (proFamilia) beraten lassen... Das war wirklich gold wert... Die Anträge ausfüllen ist in dem Fall nicht leicht... Aber mit beiden Stellen in Kombi kann man alle Fragen lösen...
Wir hatten das bei unserer ersten Tochter auch so gemacht und es zählt inmer die Obergrenze von 32 Std pro Woche im Lebensmonat. Aber: hier war kein Zeitnachweis erforderlich. Es geht da auch mehr um die Bezahlung - bekommst du Freizeitausgleich, ändert sich ja nix an der wöchentlichen Arbeitszeit.
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