Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Tanscha am 29.04.2004, 8:58 Uhr

TZ während Elternzeit - einklagen?!

Hallo!
Ist vielleicht jemand hier im Forum, der sein Recht auf Teilzeit während der Elternzeit eingeklagt hat und von seinen Erfahrungen berichten könnte?

Mein AG lehnt nämlich auf einmal ab, mich während der EZ nach 1 Jahr Pause in TZ zu beschäftigen, obwohl das vorher abgesprochen war. Ich habe extra deshalb mit Mühe und Not einen Hortplatz ergattert und jetzt möchten mich die Herren am liebsten ganz loswerden. Fühle mich echt ganz schön gearscht. Der Hortplatz ist teuer genug und will schließlich auch bezahlt werden. Und auch so bräuchten wir das Geld...

Also, habt Ihr Erfahrung mit Gerichten, Anwälten etc. Wie sieht's aus mit Kosten und Erfolgschancen? Hat jemand hier sich gütlich geeinigt und eine Abfindung bekommen? Mit was kann man da rechnen?
Fragen über Fragen... Würde mich über Eure Erfahrungen freuen.

Danke schon mal
Tanscha

 
5 Antworten:

Re: TZ während Elternzeit - einklagen?!

Antwort von tinai am 29.04.2004, 9:14 Uhr

Keine eigene Erfahrung. Aber das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen mit der Erlaubnis, dass Du auch woanders arbeiten darfst, er soll Dir dann auch Deine Lohnsteuerkarte schicken. Ich würde noch nicht die ganze Stelle aufs Spiel setzen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Soll heißen, Du kannst nicht wissen, wie es ausgeht, im besten Fall in einem Vergleich. Im schlechtesten Fall stehen bei Deinem AG betriebliche Gründe dagegen, er bekommt Recht und Du sitzt nicht nur auf den Kosten, sondern hast Dir eine Einigung für immer verbaut.

Noch ein Tipp: Zusagen etc. immer schriftlich geben lassen. Geht auch gut als selbst geschriebene Aktennotiz, die man dem AG auch gibt. Dann hat man mehr in der Hand.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von tinai am 29.04.2004, 9:18 Uhr

habe gerade im anderen Forum den gesamten Sachverhalt gelesen.

Mein Tipp: Lass Dich von einem RA beraten, wenn Du die Zusage schriftlich hast, kannst Du darauf auch klagen. Im 800-Mann-KOnzern muss man auf das Betriebsklima ja nicht mehr achten. Bevor Du aber vor Gericht gehst, würde ich mir erst einmal anhören, was Dein AG so vorschlägt. Auf die Stelle ganz verzichten würde ich nicht, aber auch für die Teilzeit kannst Du vielleicht was rausholen.

Also kurzum, hier würde sich die INvestition in eine Rechtsberatung sicherlich lohnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TZ während Elternzeit - einklagen?!

Antwort von Joy1 am 29.04.2004, 9:45 Uhr

Hallo Tanscha,

wir haben nicht geklagt, obwohl sich der AG meines Partners nicht an die Absprachen zur Weiterbeschäftigung während der Elternzeit gehalten hat (mein Partner hatte 2,5 Jahre Elternzeit eingereicht mit Option auf geringfügige Beschäftigung / TZ sobald wir einen Krippenplatz haben).

Der Grund warum wir nichtg klagten war, dass wir wohl die Elternzeit mit Option auf Beschäftigung schriftlich innerhalb der gegebenen Frist eingereicht haben aber die Form dennoch nicht korrekt war. Man muß einen konkreten (Wieder-)Beschäftigungsplan mit genauen Daten (wann, wieviel Stunden usw.) einreichen und der AG darf innerhalb 4 widersprechen. Wenn er das nicht getan hat, hast Du Chancen auf eine erfolgreichen Klage.
Aber selbst wenn Du alles richtig und schriftlich gemacht hast, gibt es für den AG eine Möglichkeit die TZ abzulehen, wenn es "die betrieblichen Abläufe nicht zulassen" und keine anderen TZ - Stellen in dem Unternehmen / Abteilung vorhanden sind.

Was Du machen kannst ist, Dir schriftlich geben lassen, dass Dein AG Dich nicht TZ beschäftigen kann und er eine Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen während der Elterzeit zustimmt (bis max. 30 Stunden/wtl.! muss er das, wenn er Dich nicht selbst beschäftigt!)

Dann ruht Dein Arbeitsvertrag bis zum Ende der Elterzeit weiter, Du kannst anders wo arbeiten und er muss Dir die Stelle dennoch freihalten.

Vielleicht gefällt es Dir bei Deinem künftigen TZ-Arbeitgeber ja sogar besser und er will Dich am Ende der EZ übernehmen.

Also nicht so schwarz sehen! Das neue Elterzeitgesetzt ist zwar nicht das, was es verspricht, aber sicher bekommst Du das mit ein bischen Geduld und Spucke hin!

Alles Gute und Grüße!
Joy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TZ während Elternzeit - einklagen?!

Antwort von HeiJak am 29.04.2004, 12:33 Uhr

Hallo Tanscha,

mein Einstieg nach der Babypause war auch nicht gerade ohne Stolpersteine.
Geplant war, 10 Wochen nach der Geburt für 24 Stunden pro Woche wieder einzusteigen. Während ich im Mutterschutz war, wurde aber die neue Stelle, auf die ich gehen sollte, gestrichen, mein alter Bereich hatte mich schon "ausgeplant" - und ich sass da mit meinem Stillkind im Arm und wenig Alternativen.
Am liebsten hätten sie mich 3 Jahre nach Hause geschickt - oder mir eine Aufhebung angeboten.

Kurzum: nach zwei Monaten verlängerter Pause war ich wieder in meinem alten Bereich. Ich hab mich nicht "abwimmeln" lassen, weil ich schon während der SS alles geregelt hatte. Sprich: sämtliche Details, die nur denkbar sind, waren schriftlich bei der Personalabteilung hinterlegt. Unterschrieben von meinem Chef. Von daher hatte der na klar keine so gute Argumentationslage...

Mein Tip: unbedingt rechtlich beraten lassen. Habt Ihr einen Betriebsrat? Meiner hat mir damals gut geholfen! Nichts annehmen (Abfindungsangebote vor allem!!), Du hast ein RECHT auf Teilzeit. Dein AG ist verpflichtet (!), Dich zu beschäftigen. Klar kann er betriebliche Gründe vorschieben, aber die müssten schon existenziell sein.
Rechne Dir mal aus, was Du während der EZ verdienen würdest. Das plus die Ansprüche aus früherer Betriebszugehörigkeit sollte mindestens die Abfindungshöhe sein - drunter habe ich auch nicht verhandelt. Und bin ohne Gericht und - im nachhinein betrachtet - recht fair wieder aufgenommen worden.

Ich drück Dir die Daumen!!
Johanna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TZ während Elternzeit - einklagen?!

Antwort von u_hoernchen am 30.04.2004, 21:51 Uhr

Hallo!

ich hab auch erhebliche Schwierigkeiten mit meinem AG gehabt und hab sie noch wegen Teilzeit in der EZ - und ich hab auch nicht geklagt (obwohl ich das tun werde, wenn die jetzt beim Ende EZ wieder zicken). Grund? Wenn Du klagst, kannst Du als größten Erfolg doch nur eine hohe Abfindung verbuchen. Selbst wenn Du den Prozeß gewinnen solltest, dann ist doch das Klima so vergiftet, dass Du es auf der eingeklagten Stelle keine 3 Monate aushälst. Und: solche Klagen inkl. Prozesse laufen wahrscheinlich länger als die EZ... somit hättest Du außer dem Geld dann auch nix gewonnen sondern im Gegenteil im schlimmsten Fall auch noch die Stelle nach der EZ verloren.

Bei mir gings im wesentlichen ums Geld.. mein AG wollte mich in TZ nicht zum Gehalt vor MuSchu (auf STunden umgerechnet, versteht sich) einstellen udn hat einfach mal behauptet, ich hätte keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Hat als Beleg dafür einen Kommentar zum ErzGG rausgeholt, der eine gar abenteuerliche These zum Rechtsanspruch auf TZ in der EZ enthält, und fett darunter "diese Handhabung wurde noch nicht gerichtlich überprüft" HA! Und ich wollte dann nicht ausgerechnet die erste sein, die die gerichtliche Überprüfung durchzieht - und im Zweifelsfalle gewonnen hätte. So habe ich halt geschluckt, dass ich zwar arbeite, aber halt für weniger Geld, als mir zusteht. Jetzt hab ich die Konsequenzen gezogen und mich intern von meiner Stelle wegbeworben. Mein CHef k**** jetzt vor Wut und ich lach mir ins Fäustchen!

Also: Wenn es Dir nur ums Geld geht, würde ich eine Klage (oft reicht auch ein gesalzener Brief von einem Anwalt) riskieren, die Abfindung würde wahrscheinlich gut aussehen. Wenn es Dir um die Stelle geht (auch nach der EZ) würde ich mir das ganze gut überlegen!

Knuddel- und Durchhaltegrüße

Ulrike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.